Versorgungswerk

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
@Gast999: stimme zu!

Was die Berufsunfähigkeitsabsicherung angeht, so ist es ziemlich unerheblich, ob dafür Zahlungen an die Empfänger aus dem Kapitalstock bzw. den Erträgen geleistet werden oder ob eine Risikoprämie an eine Versicherung bezahlt wird. Vermutlich ist ersteres sogar günstiger, weil kein Dritter dran verdient. Auf jeden Fall ist klar, dass dadurch die Rendite der Gesamtanlage verringert wird. Aber so ist das nun mal bei einer Risikovorsorge.

Die wenigen PAs mit schlechtem BU-Risiko ohne bisherige Absicherung, die es vielleicht gibt und die nun das neue Versorgungsystem ausnutzen, werden den Rest nicht arm machen. Natürlich lassen sich Solidargemeinschaften auch ausnutzen, deswegen kann man sie mit Recht ablehnen, wenn man glaubt, alleine besser dran zu sein. Aber hier gleich der Kammer bzw. den etablierten PAs hauptsächlich Eigennutz zu unterstellen, wie es manche tun, geht zu weit.

In dem bereits erwähnten, kürzlich versandten Informationsschreiben der Kammer wird darauf hingewiesen, dass die beteiligten PAs keine Eigeninteressen verfolgen und es wird ausdrücklich um Mitwirkung der Kandidaten bei der Meinungsbildung und der Entscheidungsfindung gebeten. Wenn der Kammervorstand bzw. die Kammermitglieder der Ansicht wären, sie müssten uns nicht fragen, würden sie es auch nicht tun und die Sache alleine durchziehen.
[ironie]
Oder ist das ein ganz perfider Schachzug, um uns Mitbestimmung vorzugaukeln und uns dann auszubeuten?
[/ironie]
Ein bisschen Vertrauen ist schon auch nicht ganz verkehrt - irgendwann wird vielleicht auch jemand der hier diskutierenden im Kammervorstand sitzen.

Also immer schön sachlich bleiben, das dient der Sache mehr.
 
G

grond

Guest
Plempi schrieb:
Also für mich bleibt eines klar: Raus aus der EU, entweder als Republik oder als Individuum.
Achtung, absolut off-topic:

Richtige Beobachtung, falsche Schlussfolgerung: was hat die EU mit der Misswirtschaft in unserem Land zu tun?

Der Landeshaushalt von Berlin ist verfassungswidrig, was bedeutet, dass mehr als 50% des Haushaltes in Zinszahlungen für die Landesschulden verschwinden. Auf der Bundesebene geht ebenfalls ein beträchtlicher Prozentsatz (irgendetwas zwischen 35 und 40%, schätze ich) des Haushaltes für Zinszahlungen drauf. Zinsen für Schulden, die schludrige Politiker in den letzten Jahrzehnten gemacht haben. Der Witz daran: hätte man keine Schulden, könnte man folglich sämtliche Steuern um den entsprechenden Prozentsatz senken, die Lohnnebenkosten sänken, die Arbeitslosigkeit auch, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenkassen würden entlastet, dem Land ginge es gut.

Übrigens entspricht der Betrag der jährlichen Neuverschuldung der Größenordnung des Geldes, das dem Staat durch Korruption verloren geht. Ohne Korruption hätten wir also auch keine Staatsschulden...

Die EU hat damit aber überhaupt nichts zu tun. Wir werden von den immensen Schulden erdrückt, die unverantwortliche Klientelpolitiker in den letzten Jahrzehnten angehäuft haben.
 
G

Gast999

Guest
Wird das jetzt der Politische-Aschermittwoch-Thread mit möglichst vielen Stammtischparolen?
 
A

Ah-No-Nym

Guest
bzgl. BU bei den Versorgungswerken...

ich hatte mich damals bzgl. des Versorgungswerks mit dem Thema etwas beschäftigt, weil ich mit dieser Alternative geliebäugelt hatte....

Anscheinend zahlen Versorgungswerke in BU-Fällen ziemlich schlecht. Es wird 100% Unfähigkeit in Bezug auf den konkreten Beruf gefordert. Da hab ich auch gerüchteweise über das Versorgungswerk für RA´s in Sachsen gehört: "100% blind heisst nicht berufsunfähig für einen Anwalt. Man kann sich ja Schriftsätze vorlesen lassen und diktieren..."

Ausserdem ist Voraussetzung für eine Leistung im BU-Fall, dass man dann seine Zulassung als Anwalt zurückgibt.... also kein Zubrot mehr.... fraglich ist, wie das mit Gewinnbeteiligungen als Sozius aussieht.... vielleicht werden die ja auch angerechnet ???

und schließlich ist es ja nicht so, dass du Mitglied wirst und dich gegen BU zu einem bestimmten Rentenbetrag absichern kannst.... die BU-Rente wird auf Basis der eingezahlten Beträge ermittelt, wenn ich den entsprechenden § 22 (s.u.) richtig verstanden habe...

also ob unter diesen Voraussetzungen noch gemutmaßt werden kann, dass die tatsächliche Motivation für den Beitritt der PA´s bei einigen sonstig nicht versicherbaren Kranken bzw. Halbinvaliden darin besteht, eine BU-Versicherung zu bekommen, ist meiner Meinung nach mehr als fraglich ....

Ah-No-Nym


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Satzung Versorgungswerk Baden-Württemberg

§ 22 Höhe der Alters- und Berufsunfähigkeitsrente

(1) Der Monatsbetrag der Alters- bzw. der Berufsunfähigkeitsrente ist das Produkt aus dem Rentensteigerungsbetrag, der Anzahl der anzurechnenden Versicherungsjahre und dem persönlichen durchschnittlichen Beitragsquotienten.

(2) Der Rentensteigerungsbetrag für Rentenfälle in den Geschäftsjahren 1985 und 1986 beträgt jeweils DM 83,00. Der Rentensteigerungsbetrag für Rentenfälle nach dem 31.12.1986 wird jährlich aufgrund des Rechnungsabschlusses und der versicherungstechnischen Bilanz des vorletzten Geschäftsjahres von der Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt. Der Beschluß ist nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bekanntzumachen.

(3) Anzurechnende Versicherungsjahre sind

  • die Jahre, in denen Beiträge geleistet wurden oder eine Mitgliedschaft bestand,
  • die Jahre, in denen eine Berufsunfähigkeitsrente bezogen wurde, wenn nach diesem Bezug erneut eine Beitragspflicht entstanden ist,
  • Zeiten von
- acht Jahren bei Eintritt in das Versorgungswerk vor Vollendung des 45. Lebensjahres,
  • sieben Jahren bei Eintritt nach Vollendung des 45. und vor Vollendung des 46. Lebensjahres,
  • sechs Jahren bei Eintritt nach Vollendung des 46. und vor Vollendung des 47. Lebensjahres,
  • fünf Jahren bei Eintritt nach Vollendung des 47. und vor Vollendung des 48. Lebensjahres,
  • vier Jahren bei Eintritt nach Vollendung des 48. und vor Vollendung des 49. Lebensjahres,
  • drei Jahren bei Eintritt nach Vollendung des 49. und vor Vollendung des 50. Lebensjahres,
  • zwei Jahren bei Eintritt nach Vollendung des 50.und vor Vollendung des 51. Lebensjahres,
  • einem Jahr bei Eintritt nach Vollendung des 51. und vor Vollendung des 52. Lebensjahres,
4. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit vor Vollendung des 55. Lebensjahres die Jahre, die zwischen dem Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit und der Vollendung des 55. Lebensjahres liegen (Zurechnungszeit).

Bei angefangenen Versicherungsjahren nach vorstehenden Ziffern 1, 2 und 4 gilt jeder Monat als ein Zwölftel Versicherungsjahr; bestand nur für einen Teil des Monats Beitragspflicht, gilt dieser Monat als Beitragsmonat. Bei Personen, die aus dem Versorgungswerk ausgeschieden sind und keine Beitragserstattung erhalten haben, erfolgt lediglich eine Anrechnung von Versicherungsjahren nach vorstehender Ziffer 1.

(4) Der persönliche durchschnittliche Beitragsquotient wird wie folgt ermittelt:

Für jeden Monat, in dem Mitgliedschaft bestand und keine Berufsunfähigkeitsrente bezogen wurde, wird der Quotient gebildet zwischen dem für diesen Monat gezahlten Beitrag und dem damaligen monatlichen Regelpflichtbeitrag nach § 11 Absatz 1, wobei die Berechnung bis auf vier Stellen nach dem Komma mit kaufmännischer Rundung erfolgt. Die Summe dieser Quotienten wird durch die Summe der Monate, in denen eine Mitgliedschaft bestand und keine Berufsunfähigkeitsrente bezogen wurde, geteilt. Das Ergebnis dieser Division ist der persönliche durchschnittliche Beitragsquotient; er wird bis auf vier Stellen nach dem Komma mit kaufmännischer Rundung ermittelt.
 
P

Plempi

Guest
Zitat: Gast999
Ich bitte darum, auf ein bestimmtes Posting zuvor nicht näher einzugehen.

Inhaltlich hätte ich diese Anmerkung noch selbst anfügen sollen, werde ich für Sie alle zukünftig hinzufügen.

Es sollte auch hierdurch keine Diskussion angeregt werden und zu weiteren Off-thread Postings führen.

@ Grond
ok
 
G

Gast999

Guest
Ich bitte darum, auf zwei bestimmte Postings zuvor nicht näher einzugehen.
 
O

Oberer Totpunkt

Guest
Ach, Gast999, sei nicht immer so großkopfert. Das nervt. Soooo erfahren und vernünftig bist Du nun auch nicht. Eher altklug.
 
D

Dr. No

Guest
Was für ein hässliches Unwort. Und auch noch mit Bindestrich. Das heißt auf deutsch "Regierung Busch" oder vielleicht noch "Busch-Regierung" (was immerhin schon ein kleiner Wortwitz ist). Nicht anders. Klar?
@Rastafari:

Schön abgeschrieben aus "Dem Dativ ist dem Genitiv sein Tod".
 
R

Rastafari

Guest
Dr. No schrieb:
Schön abgeschrieben aus "Dem Dativ ist dem Genitiv sein Tod".
Nicht abgeschrieben. Erst selbst lange darüber (und nicht nur darüber) geärgert, dann a.a.O. auch gefunden und gefreut, dass es noch mehr Leute gibt, die die Sprache nicht mit Füßen treten bzw. sich über solche ärgern.

Steht übrigens nahezu identisch auch in "Deutsch für Profis". Verlag und Autor auf Anfrage.

Dieses Verhalten, englische Ausdrücke einfach wortwörtlich ins Deutsche zu übernehmen, ist absolut niveaulos ("nicht wirklich"). Schlimmer ist höchstens noch, gleich die englischen Wörter zu benutzen ("Sale"). Sicher gibt es Ausnahmen, die einfach nicht deutsch ausgedrückt werden können ("Laser"). Aber nur, weil die Werbefuzzis neue, unerhörte Wörter (ge)brauchen, müssen das nicht alle anderen, insbesondere wir, auch tun.

Ich appelliere an alle Kandidaten: Ihr braucht die deutsche Sprache und ihre Nuancen. Also benutzt sie (korrekt)!
 
P

Plempi

Guest
Rastafari (sprich: Rasta-Fah-Rai) ist eine auf Jamaika in den 30er Jahren entstandene, heute noch in Belize und Jamaika verbreitete, religiöse Gemeinschaft. Die Mitglieder leben vornehmlich in den armen Bezirken der Städte. Als Gründer gilt Marcus Mosiah Garvey (1887-1940).

"Neger können keine Deutsche sein", also wieso stören Sie sich an den Entwicklungen einer für Sie fremden Sprache?
 
P

Plempi

Guest
grond: Ich habe so das Gefühl, es wird Zeit, die Diskussion zu beenden...

Gute Idee.

Es wäre aber dennoch vorteilhaft, wenn einer der von Ihnen vielleicht am stärksten Partizipierenden, eine Zusammenfassung der Punkte mit tatsächlich verwertbarem Informationsgehalt erstellen könnte.
 
S

Schlichter

Guest
Die gewünschte Zusammenfassung:

Man erkennt, dass das Thema Altersabsicherung eine höchstpersönliche Ansichtssache ist.

Einige Kollegen setzten eher auf die (halb)staatliche Versorgung, aus Sorge vor einem Zwang in eine andere staatliche Versorgung mit schlechter Rendite gepresst zu werden. Auch die Sorge vor Unvernunft einiger junger Kollegen, nicht ausreichend an ihre Altersversorgung zu denken, wurde angeführt, mit dem Schluss, hier müsse man verantwortungsvoll sorgend mit einer Pflichtversicherung eingreifen. Schließlich die Solidarität, die natürlich nicht soweit geht, dass sie über die Gruppe der Rechtsanwälte und Patentanwälte hinausgeht, man will ja unter sich und über dem Bevölkerungsdurchschnitt bleiben.

Andere Kollegen setzen auf die private Absicherung. Hier werden als Vorteile die Flexibilität in der Auswahl der Absicherung, die vermeintlich hohe Rendite und die Anpassung der Finanzierungshöhe an die eigen persönlichen Bedürfnisse angeführt.

Keinem Kollegenkreis kann seine jeweilige Argumentation, die aus eigenen individuellen Erfahrungen und Ansichten stammt, negativ vorgeworfen werden, es geht eben um etwas sehr Persönliches.

Fazit: Versorgungswerk ja, aber nur auf freiwilliger Basis (wie in BW)
 
§

§11 ADBC

Guest
Ich hab mal zwei ganz einfache Fragen:

Das ganze Thema ist ja (erstmal?) nur für bayrische PA und Kandidaten relevant.

  • Wieso ist das Sache der Kammer (aller PA)?
  • Was ist mit allen nicht-bayrischen PA und Kandidaten?
Grüße aus Nicht-Bayern,
§ 11 ADBC
 
S

Schlichter

Guest
Der Kammervorstand möchte direkt die Ermächtigung, die Pflichtmitgliedschaft auf alle in Deutschland ansässigen PAs durch Beantragen entsprechenden Landesgesetzänderungen auszudehnen.
 
G

grond

Guest
Schlichter schrieb:
Der Kammervorstand möchte direkt die Ermächtigung, die Pflichtmitgliedschaft auf alle in Deutschland ansässigen PAs durch Beantragen entsprechenden Landesgesetzänderungen auszudehnen.
Das ist auch insofern vernünftig, als außerhalb Bayerns nur ein Bruchteil der deutschen Patentanwälte residieren und die vielleicht 20 PAs in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern usw. wohl nie ausreichend Wirkung erzielen werden, um in ihren Ländern eine Gesetzesänderung zu bewirken.
 
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