Versorgungswerk

G

Grübler

Guest
Dazu fände ich es interessant zu wissen, wie diese Staatsverträge zustandekommen. Würde dafür nicht auch eine mehr oder weniger starke Interessenvertretung in dem jeweiligen Bundesland gebraucht? Welches Interesse hätte denn sonst ein Bundesland am Abschluss solcher Verträge (bedeuten ja immerhin auch Arbeit)?

Weiß jemand, wo man mehr über das Institut des Staatsvertrages erfahren kann, vielleicht online ohne Geld auszugeben?
 
P

paule

Guest
über das Zustandekommen eines Staatsvertrags für das Versorgungswerk der Bauingeieure zwischen Bayern, Thüringen und Hessen kann man unter http://www.ingenieure-thueringen.de/15vwerk/ einiges nachlesen.

Auf den Internetseiten irgendeines Psychotherapeuten - Versorgungswerks wurde auch noch ein bemerkentswertes Argument vorgebracht, das ich hier noch nicht gelesen habe: Die Versorgungswerke hätten ursprünglich den Zweck, eine Überalterung des freien Berufsstands zu verhindern . Tatsächlich sind die Berechnungsgrundlagen für das Altersruhegeld in den Satzungen, die ich kenne immer so gestrickt, dass sich das Arbeiten über ein Alter von 63 bzw. 65 Jahren zumindest hinsichtlich der Rentenansprüche nicht mehr lohnt.

Ist das bei den Patentanwälten sinnvoll? Deren Altersvorsorge hat in den meisten Fällen einen Anteil an der Sozietät als wichtigen Stützpfeiler. Regelungen zum Ausscheiden sollte jeder vernünftige Sozietätsvertrag enthalten. Konflikte zwischen diesen Regelungen und den Regelungen des Versorgungswerks wären im Fall einer Pflichtmigliedschaft vorprogrammiert.
 
W

Weiterer Patentanwalt

Guest
@ Paule

Auf den Internetseiten irgendeines Psychotherapeuten - Versorgungswerks wurde auch noch ein bemerkentswertes Argument vorgebracht, das ich hier noch nicht gelesen habe: Die Versorgungswerke hätten ursprünglich den Zweck, eine Überalterung des freien Berufsstands zu verhindern . Tatsächlich sind die Berechnungsgrundlagen für das Altersruhegeld in den Satzungen, die ich kenne immer so gestrickt, dass sich das Arbeiten über ein Alter von 63 bzw. 65 Jahren zumindest hinsichtlich der Rentenansprüche nicht mehr lohnt.

Ist das bei den Patentanwälten sinnvoll? Deren Altersvorsorge hat in den meisten Fällen einen Anteil an der Sozietät als wichtigen Stützpfeiler. Regelungen zum Ausscheiden sollte jeder vernünftige Sozietätsvertrag enthalten. Konflikte zwischen diesen Regelungen und den Regelungen des Versorgungswerks wären im Fall einer Pflichtmigliedschaft vorprogrammiert.
Hallo Paule,

deinen Einwand halte ich für so gewichtig, dass ich ihn direkt überürprüft habe.

Ich sehe zwei Möglichkeiten (bei Weiterarbeiten über das 63. Lebensjahr hinaus):


  • Altersruhegeld ab 63 nach § 28 (1) Satz 1; Weiterarbeiten ist möglich (§ 28 (1) Satz 2)
  • Aufschub des Bezuges nach § 32 (3); hierbei ist der Verrentungssatz in der Tat sehr ungünstig (siehe Tabelle 2 zur Berechnung des Ruhegeldes)
Viele Grüße
 
P

paule

Guest
@Weiterer Patentanwalt:

Natürlich kann man weiter arbeiten: das Geld wird aber nicht weiter verzinst (lt. Tabelle im Anhang) und außerdem reduziert man die Bezugsdauer des Altersruhegelds, da man ja durch weiterarbeiten das Ende leider nicht aufschieben kann. Daher denke ich, dass das eine eher subtile Art ist, die Senioren in den Ruhestand zu komplimentieren.
 
T

Taiga Wutz

Guest
Hallo,

weiß jemand wie die Abstimmung bis jetzt aussieht, d.h.
tendieren wir Kandidaten ehr dafür oder dagegen ???

Gruß,
Taiga
 
K

Kommentator

Guest
Taiga Wutz schrieb:
Hallo,

weiß jemand wie die Abstimmung bis jetzt aussieht, d.h.
tendieren wir Kandidaten ehr dafür oder dagegen ???

Gruß,
Taiga
Keine Zahlen hierzu, aber nachdem was ich an Meinungen bisher mitgekriegt habe, reicht die Spanne von "vehement dafür" bis "vehement dagegen", und dazwischen noch "ziemlich verunsichert" und "resigniert, weil man am Ausgang sowieso nichts verändern kann". Keine Ahnung, ob es eine überwiegende Meinung gibt.

Ich hoffe mal, dass die meisten in den Anmerkungen für die Kandidaten das gleiche Recht auf freiwilligen Beitritt innerhalb eines Jahres fordern, das auch den Patentanwälten zukommt. Das dürfte wohl der einzige Punkt sein, bei dem sich alle einig sind. Ob das dann auch berücksichtigt wird oder angesichts des geplanten Beitrittsmodus überhaupt berücksichtigt werden kann - naja, große Illusionen mache ich mir nicht...
 
G

Gast - noch Kandidat

Guest
Nun haben wir ja alle schon viel von dem Versorgungswerk gehört -- trotzdem ein paar Fragen:

kommt das jetzt ganz sicher zum 1.1.06 in Bayern?

Wie sicher kommt das auch z.B. in NRW? Sind da bereits AKtivitäten mit Staatsverträgen (offensichtlich erforderlich) geplant? auch konkret?

Kann man sich da bei einer überörtlichen Kanzlei durch entsprechende Angabe eines anderen Ortes loseisen (wenn man natürlich überhaupt will, d.h. vielleicht für ein paar Monate am Anfang, um erst mal Geld zu sparen)?

schlecht scheint das ja nicht zu sein, allerdings sind 19,2 % erst mal ein bisschen happig
 
G

Gast999

Guest
Nun haben wir ja alle schon viel von dem Versorgungswerk gehört -- trotzdem ein paar Fragen:

kommt das jetzt ganz sicher zum 1.1.06 in Bayern?

Wie sicher kommt das auch z.B. in NRW? Sind da bereits AKtivitäten mit Staatsverträgen (offensichtlich erforderlich) geplant? auch konkret?

Kann man sich da bei einer überörtlichen Kanzlei durch entsprechende Angabe eines anderen Ortes loseisen (wenn man natürlich überhaupt will, d.h. vielleicht für ein paar Monate am Anfang, um erst mal Geld zu sparen)?

schlecht scheint das ja nicht zu sein, allerdings sind 19,2 % erst mal ein bisschen happig
schlecht scheint das ja nicht zu sein, allerdings sind 19,2 % erst mal ein bisschen happig
Wo ist denn das happig. Das entspricht dem Satz, den jeder AN abdrücken darf, wobei der die Hälfte vom AG bekommt. Dafür, dass Du als selbstständiger PA Dein eigener AG bist, kann doch keiner was, ausser Dir selbst. Das geht jedem anderen auch so, der selbstständig ist und in einer Kammer einzahlt. Im Übrigen kriegst Du dafür aber auch erheblich bessere Leistungen als bei der BfA.

Entschuldige, dass ist nicht gegen Dich persönlich gemünzt, aber solche Argumente kamen schon häufiger. Bei Deinen eigentlichen Fragen kann ich Dir leider nicht helfen.

Gruß
 
G

Gast - noch Kandidat

Guest
Gast999 schrieb:
Wo ist denn das happig. Das entspricht dem Satz, den jeder AN abdrücken darf, wobei der die Hälfte vom AG bekommt. Dafür, dass Du als selbstständiger PA Dein eigener AG bist, kann doch keiner was, ausser Dir selbst. Das geht jedem anderen auch so, der selbstständig ist und in einer Kammer einzahlt.
Gruß
Happig ist das, wenn man - zumindest in einer längeren Anfangsphase - tatsächlich nur bei der Beitragsbemessungsgrenze von etwa 5000 € liegt. Später sinkt der faktische PRozentsatz mit dem höheren Einkommen.

Daher kann es sich schon lohnen, in einer Anfangsphase erst mal nicht ins Versorgungswerk einzuzahlen - auch wenn es als solches nicht schlecht ist. Man kann später ja freiwillig mehr einzahlen, wenn man auch mehr hat. Daher meine Fragen.

Wahrscheinlich kennen die meisten schon gute Tricks und veröffentlichen sie hier nicht.
 
G

Gast999

Guest
zumindest in einer längeren Anfangsphase - tatsächlich nur bei der Beitragsbemessungsgrenze von etwa 5000 € liegt.

Was glaubst Du eigentlich, wo in DE das Durchschnittseinkommen liegt?
 
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