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JungerKandidat
Guest
Entschuldigung, aber einer solchen Logik kann ich mich nicht anschließen. Es gibt sicher einige jüngere Kandidaten, die z.B. bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen habe. Was wäre mit diesen?Oder zumindest für die Kandidaten, die das 30. Lebensjahr abgeschlossen haben. Da haben sich sicher einige bereits anderweitig versichert.
Nun auf Grund irgendwelcher Hypothesen Ausnahmemöglichlichkeiten für sich selbst zu schaffen halte ich für wenig sinnvoll.
Wenn dann alle gemeldeten Kandidaten, oder gar keine.
Im Grunde ist diese Diskussion eh recht müßig, da der Sinn und Unsinn eines Beitritts zum Versorgungswerks erst durch eine in der Zukunft liegende Entscheidung des Gesetzgebers aufgezeigt wird.
Wenn in Zukunft auch Freiberufler bei der gesetzlichen Rentenversicherung in die Pflicht genommen würden, würde die "Pro-Versorgungswerk-Lobby" aufschreien. Kommt solch eine Pflicht nicht, melden sich die Gegner zu Wort.
Wie auch immer die Entscheidung ausfällt, für einige wird sie immer falsch, für andere wieder richtig sein.
Da mir leider, was die inhaltliche Seite angeht, tiefergehende Kenntnisse fehlen, halte ich es mit Folgendem: Sich in Geldfragen an die Steuerberater zu halten, kann zumindest nicht völlig verkehrt sein.