EPÜ V-Entscheidungen des EPA

Wassermelone

Vielschreiber
Ich bin auf einen Wikipedia-Eintrag zum Beschwerdeverfahren vor dem EPA gestoßen, der u.a. sogenannte V-Entscheidungen erwähnt. Es wird auch eine archivierte Version der EPA-Homepage verlinkt, wo diese angeführt sind. Mir sind die jedoch noch nie untergekommen und meine Kollegen haben davon auch noch nie gehört.

Weiß jemand von euch, was es damit auf sich hat? Wurde einst wirklich ein Aktenzeichen "V 1/88" oder so vergeben, oder wurden sie vielleicht irgendwann in eine T-Entscheidung umbenannt?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Weiß jemand von euch, was es damit auf sich hat? Wurde einst wirklich ein Aktenzeichen "V 1/88" oder so vergeben, oder wurden sie vielleicht irgendwann in eine T-Entscheidung umbenannt?
Also in eine T-Entscheidung können sie definitiv nicht umbenannt worden sein, weil das ja die Entscheidungen der technischen Beschwerdekammern sind, wohingegen die V-Entscheidungen die von Prüfungs- und Einsppruchsabteilungen sind.

Was ich mir vorstellen könnte ist, dass diese V-Entscheidungen tatsächlich so in einer internen Datenbank des EPA mit einer fortlaufenden Nummer klassifiziert wurden oder noch werden. Wenn man der EPA-Seite glauben schenkt, waren diese mindestens bis 2007 sogar komplett recherchierbar. Ich muss aber gestehen, dass ich das damals nicht bemerkt und immer nur nach G, J und T gesucht habe. Mit der Umstellung auf das EPÜ 2000 im Dezember 2007 ist dann aber vermutlich aufgefallen, dass das vielleicht Probleme mit dem Ausschluss von Teilen von der Akteneinsicht mit sich bringen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Aktenwaelzer

SILBER - Mitglied
Vielleicht meinst Du W-Entscheidungen? Die Beschwerdekammern waren unter dem EPÜ 1973 zuständig für Proteste unter dem PCT gegen die Zahlung zusätzlicher Recherchegebühren bei Nicht-Einheitlichkeit der Anmeldung, siehe Artikel 154(3) und 155(3) EPÜ 1973. Im EPÜ2000 sind diese Artikel gestrichen und über den Widerspruch wird nicht mehr von den Kammern entschieden, sondern von einem aus Prüfern bestehenden Review Panel, Regel 158(3) EPÜ. Dessen Entscheidungen sind, meines Wissens nach, nicht online recherchierbar, sondern nur einzeln unter dem jeweilen Aktenzeichen der Anmeldung einzusehen. Vorausgesetzt, die Anmeldung wurde auch publiziert. Deshalb gibt es seit dem Inkrafttreten des EPÜ2000 in 2007 keine W-Entscheidungen mehr. Und auch keine Rechtsprechung bezüglich Nicht-Einheitlichkeit, denn dieses Thema ist ja im Einspruch unerheblich und in Prüfungsverfahren selten ein Zurückweisungsgrund...

Von V-Entscheidungen hab ich noch nie gehört.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Vielleicht meinst Du W-Entscheidungen?
Hier geht es wirklich um V-Entscheidungen der Prüfungs- und Einspruchabteilungen.

Der Wikipedia-Artikel verweist tatsächlich auf die archivierte Seite von 2007:
The letter "V" is sometimes used to refer to a decision of an Examining or Opposition Division.

Und auf der EPA-Seite stand (wie schon 2003):
The service covers the period 1979 to current (complete sets of T, G, Jand V decisions and incomplete sets of D (160 missing) and W (407 missing) decisions ) where:
D stands for Disciplinary
G stands for Enlarged
J stands for Legal
T stands for Technical
V stands for Examining and Opposition Division
W stands for Decisions on protest cases
The missing decisions of the subsets D and W decisions will be included in the database as soon as possible. New decisions of the Boards of Appeal will be added to the database usually within one month after delivery to the parties.

NB: Decisions older than 1.6.1993 and J decisions regardless of their date of issueing (unless they have been published in the Official Journal) do not come with a PDF file comprising the fulltext of the decision for download. These decisions display the text directly in the HTML file underneath the bibliographic data and do not contain any images!
 

patachon

GOLD - Mitglied
Also ich mache das ganze hier bald 20 Jahre (schon vor 2007...) und habe tatsächlich noch nie von V-Entscheidungen gehört. Das heißt natürlich nicht, dass es sie damals nicht doch gegeben hat, aber ich habe keine Vorstellung, was das gewesen sein soll. Die archivierten Case-Law-Bücher seit 1993 (https://www.epo.org/en/legal/case-law/archive ) kennen auch nur G, J, T, W und D in ihrer Übersicht vorne.

Rätselhaft. Vielleicht findet ja noch jemand mehr raus, interessant fände ich es schon.
Ansonsten würde ich auch tippen, dass das eine interne Markierung von als "relevant" betrachteten Fällen im Prüf- und Einspruchsverfahren war, z.B. um diese dann zu zirkulieren oder bestimmte Regeln damit festzulegen.
 
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