Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
hier die folgende Konstellation zu der Frage im Betreff:
Busse/Keukenschrijver (Aufl. 8/2016, möglicherweise überholt):
Gelten tatsächlich beide Anmeldungen "2022 Prioanmeldung DE" und "2023 Nachanmeldung DE-1" als zurückgenommen, nachdem die weitere Nachanmeldung "2024 Anmeldung B" die Teilpriorität der "2023 Nachanmeldung DE-1" beansprucht? Dann wären ja die Gegenstände X, Y komplett weg und könnten nicht mehr weiterverfolgt werden?
Eine Alternative wäre:
Danke für Meinungen oder Erfahrungswerte!
hier die folgende Konstellation zu der Frage im Betreff:
- 2022 Prioanmeldung DE auf Gegenstände X, Y
- 2023 Nachanmeldung DE-1 auf Gegenstände X, Y, Y'
- 2024 Anmeldung B auf Gegenstand Y' mit Prio der Nachanmeldung DE-1.
Busse/Keukenschrijver (Aufl. 8/2016, möglicherweise überholt):
Inanspruchnahme [der inneren Priorität führt] auch dann zum vollständigen Wegfall der früheren Anmeldung, wenn der Inhalt der früheren Anmeldung und der Nachanmeldung nur teilweise übereinstimmt. Um dies zu vermeiden, muss die frühere Anmeldung zunächst geteilt und dann die Priorität entweder der Stamm- oder der Teilanmeldung beansprucht werden.
Busse § 40 PatG Rz. 27
Gelten tatsächlich beide Anmeldungen "2022 Prioanmeldung DE" und "2023 Nachanmeldung DE-1" als zurückgenommen, nachdem die weitere Nachanmeldung "2024 Anmeldung B" die Teilpriorität der "2023 Nachanmeldung DE-1" beansprucht? Dann wären ja die Gegenstände X, Y komplett weg und könnten nicht mehr weiterverfolgt werden?
Eine Alternative wäre:
- 2024: Teilanmeldung C auf Y' mit Prio der 2022 Prioanmeldung DE (solange niemand die Prio beanstandet)
Danke für Meinungen oder Erfahrungswerte!