Hallo Miteinander,
gegeben sei folgender Sachverhalt:
Der Anmelder hat eine Patentanmeldung DE1 mit 15 Ansprüchen eingereicht. Eine Nachanmeldung PCT1 beim DPMA als Anmeldeamt eingereicht und beansprucht die Priorität von D1. PCT1 hat ebenfalls 15 Ansprüche. Die Bestimmung von DE wird nicht zurückgenommen.
Der Anmelder lässt die 30-Monatsfrist verstreichen ohne weitere Handlungen vorzunehmen. Was passiert mit DE1?
Eigentlich sollte das einfach zu beantworten sein, aber ich habe da mittlerweile Zweifel. Ich will erstmal nichts näheres Ausführen, weil ich auf unvoreingenommene Meinungen hoffe.
Ich bin schon mal gespannt.
Viele Grüße,
Expatriot
gegeben sei folgender Sachverhalt:
Der Anmelder hat eine Patentanmeldung DE1 mit 15 Ansprüchen eingereicht. Eine Nachanmeldung PCT1 beim DPMA als Anmeldeamt eingereicht und beansprucht die Priorität von D1. PCT1 hat ebenfalls 15 Ansprüche. Die Bestimmung von DE wird nicht zurückgenommen.
Der Anmelder lässt die 30-Monatsfrist verstreichen ohne weitere Handlungen vorzunehmen. Was passiert mit DE1?
Eigentlich sollte das einfach zu beantworten sein, aber ich habe da mittlerweile Zweifel. Ich will erstmal nichts näheres Ausführen, weil ich auf unvoreingenommene Meinungen hoffe.
Ich bin schon mal gespannt.
Viele Grüße,
Expatriot