Hallo Pat-Ente
Du hast in deiner Kosten/Nutzen Relation jetzt aber nur den Nutzen und nicht die Kosten berücksichtigt für deine Entscheidung. Irgendwie fehlt da schon begrifflich etwas finde ich
.
Natürlich würde der Mandant, wenn er einen Patentanwalt beauftragt eine Recherche durchzuführen, bevor er eine Anmeldung ausarbeitet, in den Fällen, die nicht sinnvoll wären anzumelden, die Kosten für die Ausarbeitung und Einreichung der Neuanmeldung samt Amtsgebühren (beim DPMA wirklich unheimlich hoch, vor allem seit man auch in Englisch einreichen kann ;-) ) sparen. Dafür muss der Mandant aber für alle seine Erfindungen eine zusätzliche Recherche beim Patentanwalt bezahlen und wieviel billiger ist eine gute Recherche, die überhaupt als Grundlage der Entscheidung dienen kann, gegenüber eine Ausarbeitung einer Neuanmeldung? Und dann muss er die zusätzliche vorherige Recherche des Patentanwalts ja auch für die Fälle zahlen, wo er sich dann entscheidet doch noch auch die Kosten für die Ausarbeitung der Neuanmeldung in die Hand zu nehmen. Also ist für deine Kosten/Nutzen Relation auch ziemlich entscheidend, wie das Kostenverhältnis sinnvolle Recherche gegenüber Anmeldekosten ist und insbesondere wie oft die Erfindungen des Mandanten klar keine patentfähigen Erfindungen sind, weil die Fälle der ersparten Anmeldekosten müssen auch noch die Fälle der unnützen Recherche decken ;-). Wie sind denn da bei deinen Mandanten so die entsprechenden Zahlen ;-) ?
Und dann verliert er dabei auch noch Zeit, d.h. seine Anmeldung für die patentfähigen Erfindung kommt so oder so später an den Start. Und dann hast du auch noch die (wohl mit Abstand meisten) Fälle, in denen nichts klar neuheitsschädliches gefunden wird. Wann rätst du da deinem Mandanten von der Neuanmeldung ab und wann nicht ;-) ? Viel Spass bei den möglichen (auch wenn es zugegeben eher unwahrscheinliche Fälle sind) Streitigkeiten hinterher, falls per Zufall ein Mitbewerber, dann später das entsprechende patentiert bekommt ;-).
Also nochmal wann soll es einen Fall geben, dass es sinnvoll ist, dass ein Mandant einen Patentanwalt vorab mit einer Recherche des Standes der Technik beauftragt. Eine Kosten/Nutzen Relation ist von dir eindeutig nicht berücksichtigt worden ;-).
Was der Erfinder/Anmelder/Mandant vorher tut, ist erstmal seine Sache. Man kann/sollte ihn vielleicht darauf hinweisen, dass er sich überlegt, wie er sucht. Aber ich weiss nicht, wie viele Erfinder wirklich vorher eine anhand des "Suchprofils" bei "Google" auswertbare Recherche durchführen würden. Normal wissen die sehr genau, wie der Stand der Technik auf ihrem Gebiet aussieht ;-). Wenn die entsprechenden "Suchprofile" nämlich so leicht in Hinblick auf darin versteckte patentfähigen Erfindungen auswertbar wären, heisst das doch nichts anderes, als dass die Erfindungen selber leicht zu machen wären ;-).
Und natürlich kannst du Stand der Technik im Internet finden. Da gibt es beispielsweise DEPATISNET oder ESPACENET. Die sind hervorragend dafür geeignet
. Aber bisher hat mir noch keiner gesagt, wie man auch nur ansatzweise sinnvoll für den Mandanten eine Vorabrecherche mit "Google" machen kann ;-). Ich habe bisher eher den Eindruck, das Geschäftsmodel der Patentanwälte, die ihren Mandanten raten, vorher eine Vorabrecherche durchführen zu lassen, besteht eher darin, doppelt abrechnen zu wollen. Einmal die Recherche und dann die Ausarbeitung der Neuanmeldung ;-). Oder führen die Kollegen die Recherche dann nicht nur umsonst sondern auch noch kostenlos durch ;-) ?