Hallo Hans ich habe gerade gesehen, dass ich auf dein mich persönlich ansprechendes Post vom 23.3. zwar die Antwort geschrieben, aber nicht gepostet hatte
. Also hier noch die Antwort von damals
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Hallo Hans
Meine Einschätzung über den Zeitraum deiner patentanwaltlichen Tätigkeit hatte ich primär aus deinem:
„Ich vermute, dass sich auch hier eine Schere auftut zwischen jungen Mitarbeitern, die mit dem Internet groß geworden sind und die Gefahren kennen, und den "Chefs", die da eher Kostenfaktoren sehen.“
geschlossen, weil du dir offensichtlich der Gefahren bewusst bist und somit ja logisch, außer für den Fall, dass du dich als Ausnahme betrachtest ;-), kein „Chef“ sein kannst. Ok aber ich werde dich jetzt unter der Rubrik, erfahrener alter Patentanwalt der sich trotz seiner Erfahrung mit dem Gefahren des Internets auskennt, einordnen
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Zu deinem Ersten.
OK dann hältst du also bei einer Strategie (weshalb auch immer) vom Mandanten gewählten Strategie „Masse vor Klasse“ für sinnvoll, erstmal vorher noch eine Recherche durchzuführen ;-). Wahrscheinlich um noch mehr Geld aufzubringen. Ich werde es mir merken
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Zu deinem Zweiten
Da ich keinerlei Spekulationen über dein Alter gemacht habe, kann ich diese leider nicht für mich behalten
. Nur als Hinweis. Es gibt durchaus 100-Jährige, die noch keine Patentanwälte sind. Genauso wie Einjährige. Bei den Einjährigen würde mich nur verwundern, wenn sie schon Patentanwälte sind
. Aber deine Bitte ist vernommen und wird in Zukunft weiterhin für nichtwertende Belange nicht berücksichtigt, da ich keinerlei rechtliche Grundlage für einen derartigen Anspruch von dir kenne. Wenn du einen solchen kennst, dann teile ihn mir bitte mit, dann werde ich ihn rechtlich bewerten ;-). Siehe auch unten ;-).
Zu deinem Dritten
Guter Standpunkt.
Zu deinem Vierten
Auch wenn es so schön heißt, „Hättest du geschwiegen, wärest du ein Philosoph geblieben“, hilft das zum Ersetzen von Vorurteilen durch Fakten nicht wirklich weiter ;-). Man darf in Diskussionen durchaus auch mal frei von der Leber weg spekulieren, insbesondere wenn es nicht als unumstößliche Tatsache vertreten wird, insbesondere wenn man die Spekulationen (oder in deiner Sprache Vorurteile) bereits vorher (zumindest implizit) vorgebracht hat. Dann sollte man im Rahmen der Selbstreflektion auf ein Nachfragen hin, fähig sein, Gründe für seine Spekulationen/Vorurteile anzugeben bzw. Antworten zu geben ;-).
Zu deiner Sache
Also sind wir uns wohl einig, dass der Fall, dass es nicht zur Patenterteilung kommt, bei einem „halbwegs guten Patentanwalt“ wohl eher selten vorkommt. Wohl wahrscheinlich insbesondere dann, wenn alle Merkmale schon in Kombination vorbekannt sind (neuheitsschädlich) oder die nicht neuheitsschädlich getroffenen Merkmale platt selbstverständlich sind. Was ist dann bitte der „mögliche“ Schaden selbst bei einer (warum auch immer
) durchgeführten Recherche mittels „Google“?
In dem Fall, dass ich das Mögliche patentiert bekomme, wird es mit einem Schaden für mich noch schwerer. Dieser kann nur in den „18 Monaten liegen“, wie du ja auch in deinem ursprünglichen Post angedeutet hattest. Und da habe ich auch schon meine Probleme etwas zu finden.
Also sehe ich persönlich leichte Probleme, dass es zu Problemen kommen könnte, wenn man denn schon für mich seltsamerweise auf den Gedanken kommt eine Vorabrecherche per „Google“ zu machen.
Aber mir ging es ja eher um die Frage, warum man überhaupt eine Vorabrecherche per „Google“ durchführen sollte. Jetzt bringst du ja einige Punkte, die zumindest nach deiner Auffassung vorab für die Beurteilung Neuanmeldung ja/nein zu berücksichtigen wäre.
1. wofür? Das wirst du wohl eher nicht bei Google finden ;-). Oder kommt da raus „also für den Lebenslauf lohnt sich eine Patentanmeldung basierend auf den Suchbegriffen bestimmt bzw. nicht. Dann hat sich Google wirklich sehr weiterentwickelt
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2. wie breit? Google hat zwar eine Menge „in seiner Datenbank“ aber glaubst du wirklich, dass du die Frage nach der Breite bei Google sinnvoll suchen kannst ;-)? Oder meintest du, wie abgrenzen? Dann ist das aber Punkt 4 unten oder ;-)?
3. Wer sind „Gegner“ Ich glaube nicht, dass du da Google als sinnvoll bzw. hinsichtlich des Auswertung der Recherche riskant ansiehst. Die „Gegner“ kennt ein Mandant typischerweise und wenn du wirklich nach „Gegnern“ suchen wolltest, wäre eine Anmeldersuche bei Patentdatenbanken doch sinnvoller bzw. die Recherche würde nicht wirklich viel für eine Auswertung bringen, weil du da ja wohl nur nach den allgemeinen bekannten Merkmalen suchen würdest. Also auch hier ist kein wirklicher Sinn einer „Google“ Recherche bzw. eine Gefahr.
5. Was soll offenbart werden? Erwartest du da eine Antwort bei Google ;-)? Das ist doch eine Frage des Mandanten, was er als allgemein bekannt ansieht bzw. was er gerade nicht von anderen geschützt haben will. Wie soll da „Google“ helfen?
Es bleibt also 4, d.h. was für SdT gibt es. Und darum geht es ja gerade. Warum sollte es sinnvoll sein, SdT als Patentanwalt vorher zu suchen? Der Mandant sollte es wissen oder hast du viele Mandanten, die sich vor der Erfindung nicht mit dem Gebiet beschäftigt haben? Natürlich würdest du (wahrscheinlich) bei einer Recherche SdT finden, die der Erfinder/Mandant trotz seiner Kenntnis (noch) nicht kennt. Ist dieser aber mit „Google“ mit einem zu rechtfertigenden Aufwand zu finden bzw. dieser dann „schlimmer“ als der bereits bekannte oder ist der Aufwand nicht besser an das Patentamt „out-zu-sourcen“, weil es für den Mandanten viel effizienter ist? Mir erscheint es (wie auch im Post an Pat-Ente geschrieben) viel eher das Geschäftsmodel der Kanzleien zu sein, die eine solche Vorabrecherche (mit welchen Mitteln auch immer) vertreten, auch noch eine Recherche verkaufen zu wollen. Das sind doch eher die Kanzleien, die den „Sofort-Umsatz“ wollen ;-). Und für die SdT Vorabrecherche kamen hier in meinen Augen immer noch keine auch nur halbwegs überzeugenden Gründe und die Punkte 1, 2, 3 und 5 sind dafür in meinen Augen nicht mal ansatzweise überzeugend ;-). Du hattest natürlich auch noch früher den Punkt, der „Ehre“ des Mandanten aufgebracht. Das ist jetzt aber wirklich eine „obskure“ Betrachtung der Frage, wenn jetzt "Ehre" vor "sinnvoll" geht ;-). Wenn du einen möglichst breiten Schutz für deinen Mandanten erzielen willst, dann MUSS mit dem ersten Prüfungsbescheid der unabhängige Anspruch nicht patentfähig und eigentlich auch neuheitsschädlich getroffen sein ;-). Wer seinen Mandanten erzählt, dass es ein Qualitätsmerkmal für den Patentanwalt ist, wenn der ursprüngliche Anspruch durchgeht, der sollte nicht auch behaupten, dass er den breitestmöglichen Schutz erzielen will ;-).