Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
folgender Sachverhalt:
GBM mit Anmeldetag heute:
Anspruch 1: Einrichtung A mit den Merkmalen U, V, W
(Einrichtung A wurde vor einigen Monaten veröffentlicht -> Inanspruchnahme der Neuheitsschonfrist)
Anspruch 2: Einrichtung B mit den Merkmalen X, Y, Z
(Einrichtung B wurde erst nach Anmeldung des Gebrauchsmusters veröffentlicht)
Ein Jahr später werden DE-1, US-1 und EP-1 jeweils mit dem folgenden Patentanspruch eingereicht, und es wird jeweils die Priorität von GBM 1 beansprucht:
Anspruch 1: Einrichtung B mit den Merkmalen X, Y, Z
Ist der Prioritätsanspruch gültig?
folgender Sachverhalt:
GBM mit Anmeldetag heute:
Anspruch 1: Einrichtung A mit den Merkmalen U, V, W
(Einrichtung A wurde vor einigen Monaten veröffentlicht -> Inanspruchnahme der Neuheitsschonfrist)
Anspruch 2: Einrichtung B mit den Merkmalen X, Y, Z
(Einrichtung B wurde erst nach Anmeldung des Gebrauchsmusters veröffentlicht)
Ein Jahr später werden DE-1, US-1 und EP-1 jeweils mit dem folgenden Patentanspruch eingereicht, und es wird jeweils die Priorität von GBM 1 beansprucht:
Anspruch 1: Einrichtung B mit den Merkmalen X, Y, Z
Ist der Prioritätsanspruch gültig?