DE Gebrauchsmuster, Neuheitsschonfrist und Teilpriorität

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

folgender Sachverhalt:

GBM mit Anmeldetag heute:

Anspruch 1: Einrichtung A mit den Merkmalen U, V, W
(Einrichtung A wurde vor einigen Monaten veröffentlicht -> Inanspruchnahme der Neuheitsschonfrist)

Anspruch 2: Einrichtung B mit den Merkmalen X, Y, Z
(Einrichtung B wurde erst nach Anmeldung des Gebrauchsmusters veröffentlicht)


Ein Jahr später werden DE-1, US-1 und EP-1 jeweils mit dem folgenden Patentanspruch eingereicht, und es wird jeweils die Priorität von GBM 1 beansprucht:

Anspruch 1: Einrichtung B mit den Merkmalen X, Y, Z

Ist der Prioritätsanspruch gültig?
 

Fragender

GOLD - Mitglied
Die Prio sollte gültig sein, zumindest in DE, da der A1 der Nachanmeldung ja unmittelbar, eindeutig und als zur Erfindung gehörig in der Prio-Anmeldung offenbart ist. Oder habe ich da jetzt was übersehen?
 

pak

*** KT-HERO ***
Sehe das Problem auch nicht. Die Prio ist für "Einrichtung B mit den Merkmalen X, Y, Z" wirksam in Anspruch genommen, wobei ich davon ausgehe, dass der diesbezügliche Anspruch 2 mit der Merkmalskombination im Gebrauchsmuster tatsächlich ein unabhängiger Anspruch war.
 
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