Aus meiner Sicht ist es doch ganz einfach: Es kann nur um die Höhe der Lizenzzahlungen gestritten werden, wenn beide Seiten sicher sind, dass der Lizenzsucher das Patent verletzt. Nur diese Lizenzgebühr kann dann durch ein Gericht festgelegt werden.
Der Lizenzsucher hat dabei aber das Problem, dass er u.U. eine zu hohe fiktive Lizenzgebühr hinterlegen muss, bevor man das Gericht bemüht. Der Patentinhaber hat dagegen das Problem, dass er so lange auf die Lizenzzahlungen warten muss, bis deren Höhe gerichtlich abschließend geklärt ist. Insoweit sollten beide Parteien ein starkes Interesse haben, sich ohne Gericht zu einigen.
Der Lizenzsucher hat dabei aber das Problem, dass er u.U. eine zu hohe fiktive Lizenzgebühr hinterlegen muss, bevor man das Gericht bemüht. Der Patentinhaber hat dagegen das Problem, dass er so lange auf die Lizenzzahlungen warten muss, bis deren Höhe gerichtlich abschließend geklärt ist. Insoweit sollten beide Parteien ein starkes Interesse haben, sich ohne Gericht zu einigen.