Ganz normaler Wahnsinn?

Lysios

*** KT-HERO ***
Aus meiner Sicht ist es doch ganz einfach: Es kann nur um die Höhe der Lizenzzahlungen gestritten werden, wenn beide Seiten sicher sind, dass der Lizenzsucher das Patent verletzt. Nur diese Lizenzgebühr kann dann durch ein Gericht festgelegt werden.

Der Lizenzsucher hat dabei aber das Problem, dass er u.U. eine zu hohe fiktive Lizenzgebühr hinterlegen muss, bevor man das Gericht bemüht. Der Patentinhaber hat dagegen das Problem, dass er so lange auf die Lizenzzahlungen warten muss, bis deren Höhe gerichtlich abschließend geklärt ist. Insoweit sollten beide Parteien ein starkes Interesse haben, sich ohne Gericht zu einigen.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Lustig ist v.a., dass Apple ja wie schon von anderen erwähnt die Orange-Book-Kriterien nicht erfüllt hat. D.h. zumindest in einem deutschen Verletzungsverfahren könnte sich Apple nicht auf die Bereitschaft zur Lizenznahme berufen und Samsung bekäme recht.

Gleichzeitig ist aber das Durchsetzen dieses Rechtes eine Kartellrechtsverletzung. :confused:
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Gleichzeitig ist aber das Durchsetzen dieses Rechtes eine Kartellrechtsverletzung. :confused:

Die Frage ist halt, wie schwerwiegend das Fehlverhalten des Patentinhabers war? Dementsprechend würde eine geringe Strafzahlung nicht notwendigerweise den Erfolg im Verletzungsverfahren wieder wettmachen, in dem der Verletzer sich eigenes Fehlverhalten anrechnen lassen muss.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Die Frage ist halt, wie schwerwiegend das Fehlverhalten des Patentinhabers war? Dementsprechend würde eine geringe Strafzahlung nicht notwendigerweise den Erfolg im Verletzungsverfahren wieder wettmachen, in dem der Verletzer sich eigenes Fehlverhalten anrechnen lassen muss.

Ich finde die Vorstellung, dass die erlaubte und juristisch auch mögliche (!) Durchsetzung eines Rechts gleichzeitig eine Rechtsverletzung darstellen soll, völlig absurd.
 

grond

*** KT-HERO ***
Der Lizenzsucher hat dabei aber das Problem, dass er u.U. eine zu hohe fiktive Lizenzgebühr hinterlegen muss, bevor man das Gericht bemüht.

Oder er hinterlegt gar keine Lizenzgebühr und bemüht die EU-Kommission? Die Abgrenzung von nur unfairem Verhalten des Patentinhabers zu sogar kartellrechtswidrigem Verhalten wird sicherlich hochinteressant.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Oder er hinterlegt gar keine Lizenzgebühr und bemüht die EU-Kommission?

Dann würde er sich aber bereichern, wenn er das Patent verletzt. Das wäre für mich nach deutschem Rechtsverständnis auch ein unbilliges Verhalten, denn die Patentverletzung greift ja trotzdem in die Rechte des Patentinhabers ein.
 

grond

*** KT-HERO ***
Dann würde er sich aber bereichern, wenn er das Patent verletzt. Das wäre für mich nach deutschem Rechtsverständnis auch ein unbilliges Verhalten, denn die Patentverletzung greift ja trotzdem in die Rechte des Patentinhabers ein.

Da sind wir uns einig, aber sieht das die EU-Kommission auch so? Nach allgemeinem Kenntnisstand hat Apple nie für "SEP"s bezahlt, auch nicht an andere Patentinhaber als Samsung.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Ich finde die Vorstellung, dass die erlaubte und juristisch auch mögliche (!) Durchsetzung eines Rechts gleichzeitig eine Rechtsverletzung darstellen soll, völlig absurd.

Also noch einmal: Es ist nicht nur die Durchsetzung des Rechts alleine, sondern die Kombination mit der Weigerung, vernünftig zu verhandeln.

Wie man ja schon im Hagen-Studium lernt, kann man schuldrechtlich wirksame Verträge abschließen, die illegale Dinge betreffen. Ein Anspruch aus einem solchen Vertrag kann u.U. trotzdem gerichtlich durchgesetzt werden. Das ist auch keine bessere Situation.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Da sind wir uns einig, aber sieht das die EU-Kommission auch so?

Eine Weigerung, vernünftig zu verhandeln, sollte sanktioniert werden. Wenn aber Apple seinerseits Fehlverhalten vorzuwerfen wäre, dann sollte das m.E. bei der Strafbemessung berücksichtigt werden.

Es macht für mich schon einen Unterschied, wenn man ein unbedingtes Angebot mit Hinterlegung gemacht hat, und der Patentinhaber trotzdem Verletzungsklage einreicht. Im anderen Fall ist vieles eine Ermessensfrage, wie vernünftig nun wirklich verhandelt wurde.
 

union

*** KT-HERO ***
Eine Weigerung, vernünftig zu verhandeln, sollte sanktioniert werden. Wenn aber Apple seinerseits Fehlverhalten vorzuwerfen wäre, dann sollte das m.E. bei der Strafbemessung berücksichtigt werden.
[...]. Im anderen Fall ist vieles eine Ermessensfrage, wie vernünftig nun wirklich verhandelt wurde.

Dann aber nochmal zur Frage, wer denn eigentlich legitimiert ist, all diese Fragen (Fehlverhalten, Ermessensfrage,...) zu untersuchen: Die EU Kommission oder die Gerichte, bei welchen die Verletzungsklagen angestrengt wurden?

Noch scheint ja nicht mal über einen Unterlassungsanspruch entschieden worden zu sein, geschweige denn wurde einer durchgesetzt, und trotzdem droht die EU Kommision bereits jetzt mit Strafe.

Das klingt für mich mehr nach Politik statt nach Rechtsprechung.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Dann aber nochmal zur Frage, wer denn eigentlich legitimiert ist, all diese Fragen (Fehlverhalten, Ermessensfrage,...) zu untersuchen: Die EU Kommission oder die Gerichte, bei welchen die Verletzungsklagen angestrengt wurden?

Natürlich die nationalen Wettbewerbsbehörden (für DE siehe etwa das GWB) und die EU-Kommission in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Deren Entscheidungen können dann natürlich selbst wieder gerichtlich überprüft werden. Bei der EU-Kommission dann vor dem EuGH.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Also noch einmal: Es ist nicht nur die Durchsetzung des Rechts alleine, sondern die Kombination mit der Weigerung, vernünftig zu verhandeln.

Schon klar. Nur wenn Apple die Orange-Book-Kriterien nicht erfüllt, dann ist es aus verletzungsrechtlicher Sicht egal, wie Samsung verhandelt oder nicht verhandelt. Auch in Kombination mit einer Weigerung haben sie einen Anspruch auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz.

Die genau gleiche Kombination soll aber dazu führen, dass die Durchsetzung dieses Rechts per Gerichtsurteil rechtswidrig ist.

Samsung hat also ein Recht, aber es ist illegal, dieses Recht zu nutzen. Ein illegales Recht. Tolle Konstruktion.
 
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