grond
*** KT-HERO ***
Mir waren bislang keine Mindermeinungen hierzu bekannt
Ich habe ein unangenehmes Talent für Mindermeinungen...
Die Systematik habe ich durchaus verstanden. Ich habe nur einen Hebel über die Frage vorgeschlagen, ob der deutsche Gesetzgeber dem Beklagten weniger Schutz gewährt, als es das EU-Recht eigentlich will.
Ganz allgemein gibt es aber wohl nicht wenig Kritik am Prinzip des fliegenden Gerichtsstandes. Der Wettbewerb zwischen den verschiedenen deutschen Verletzungsgerichten sähe sicherlich anders aus, wenn es den fliegenden Gerichtsstand nur nachrangig nach der örtlichen Zuständigkeit über den Sitz von Beklagtem und Kläger gäbe.