also um die Aussage klar zu machen: ...
Also hier im Stellenmarkt treffen 12 suchende PAs auf 40 Offerten.
was pa-tent hier verzapft kann man so einfach nicht stehen lassen.
Das Geld gibt es aber nur
mir einer Nebenbedingung, die da heißt: mindestens 1 Tag real arbeitslos!
Somit gibt es definitiv Patentanwälte, die formaljuristisch schonmal arbeitslos waren.
Somit gibt es definitiv Patentanwälte, die formaljuristisch schonmal arbeitslos waren.
Jeder potentielle PA-Anwärter sollte sich also fragen:
*was kann ich
*bin ich willens auch mit einem technischen Halbwissen aufzutreten
*bin ich schnell in der Auffassungsgabe
*kann ich mich gut verkaufen
*kann ich mir vorstellen tagelang alleine vor mich hinzubrüten
*will ich einen Job, der mit wichtigen Fristen verbunden ist? D.h. Frist verpasst, Bett ganz nass? Wiedereinsetzungsalpträume etc.
*will ich wirklich Freiberufler werden
*zahlt sich die lange Ausbildung aus, wenn die kolportierten Verdienste aus den 80er/90er Jahren nicht mehr Realität sind
*macht mir das Sezieren von Sätzen und Halbsätzen Spaß? Macht es mir Freude über Wortbedeutungen zu diskutieren
*ist mir klar, dass sehr viel Arbeit auf mich zukommen wird, um erfolgreich zu sein, vielleicht mehr als ich mir jemals vorstellen konnte (RAs die M&A machen sind da ganz krass, die würden auch noch unter Vollnarkose ans Handy gehen)
Jung-PAs als Existenzgründer (quasi Jeder, der nicht bei seiner Ausbildungskanzlei bleibt)
TMan stelle sich den Fall vor, dass eine Anmeldung rund um den Globus eingereicht werden soll und nun der chinesische Prüfer hartnäckig wie er ist auf Neuheit rumreitet und ein Dokument nach dem anderen aus dem Internet zaubert. Gleichzeitig geht der Fall in den USA relativ problemlos durch. Lässt man jetzt die chinesische Anmeldung lieber fallen? Wartet mit dem Beantworten von Bescheiden bis zur letzten Frist bevor der Prüfer noch das ultimativ neuheitsschädliche Dokument findet welches (man weiß natürlich von nichts) dem Mandanten ebenfalls vorliegt, also definitiv existiert?
München: während der Ausbildung ca. 40-43k, direkt nach der Ausbildung 80 bis 120k brutto als Freiberufler bei ca 50h/Woche wenn man in der Ausbildungskanzlei bleibt, ansonsten erst einige schwächere Monate, bis alles wieder rund läuft.
Diese Zahlen sind in der Absolutheit, in der sie hier daherkommen, wirklich "schön".
Ich würde angehenden Kandidaten aus dem Bereich Maschinenbau/E-Technik aus Gründen der Solidarität mit den Mitbewerbern oder nachfolgenden Kandidaten dringend davon abraten, die Ausbildung für einen Hungerlohn anzufangen. Das würde doch noch eher die hier so sehr gefürchtete "Kandidatenschwemme" hervorrufen, da den Kanzleien dadurch tatsächlich relativ günstige Arbeitstiere zu Verfügung stehen würden.
Trotzdem komme ich da (meist selbstständig, außer dem fünfminütigen Durchlesen durch den Ausbilder) ....sondern werde ernsthaft ausgebildet.
Ich werde mich da beim nächsten Sozialisierungsbierchen mal mit einigen
in im Markt durchaus bekannten Kanzleien mittlerer Größe seßhaften (=echte Partner) Amtsjahresbrüdern&schwestern (ca. 5 Jahre her) unterhalten und mit ihnen diskutieren,
was in deren Läden für sie falsch läuft. Sie kommen mit Rund-um-die-Uhr-Einsatz
und Anmeldungsschreiben am Fließband auf die o.g. unterere Grenze oder weniger.
Letztere haben nach 2-3 Jahren die Reißleine gezogen und haben sich real
verselbstständigt (in Form der Einzelkanzlei).
Die von mir oben zitierten Kollegen (nicht die von Dir erwähnten rumkrebsenden Existenzgründer) aber auch die von mir in einem anderen Thread (irgendwas mit Bio) zitierten Gegenpole mitsamt der entsprechenden Zahlen sind übrigens real existent. Die Patentszene scheint in vielen Hinsichten "heterogen" ausgebildet zu sein.
Die untere Grenze war 80k. Vielleicht habe ich das jetzt missverstanden, aber das klingt jetzt so, als wolltest Du sagen, dass Du ("echte") Partner in mittelgroßen Kanzleien kennst, die trotz Vollzeit-Arbeit auf nicht mehr als 80k kommen. Nun ja. Wenn das so ist, dann ist da wohl was mächtig schiefgelaufen, denn die meisten PAs, die ich kenne, verdienen schon gleich nach der Zulassung mehr.
Ich verdiene als Kandidat in München ca. 48 k Euro zzgl. Hagen-Kosten, Seminare, Klausuren-Kurse, Dienstreisen zu Mandanten oder Gerichten. Ich würde angehenden Kandidaten aus dem Bereich Maschinenbau/E-Technik aus Gründen der Solidarität mit den Mitbewerbern oder nachfolgenden Kandidaten dringend davon abraten, die Ausbildung für einen Hungerlohn anzufangen. Das würde doch noch eher die hier so sehr gefürchtete "Kandidatenschwemme" hervorrufen, da den Kanzleien dadurch tatsächlich relativ günstige Arbeitstiere zu Verfügung stehen würden. Eine Kanzlei, die man bspw. durch Probearbeiten innerhalb der Bewerbungsphase von der eigenen Arbeitsqualität überzeugt hat und die an einer längerfristigen Zusammenarbeit ehrlich interessiert ist, wird das auch bezahlen. Denn wenn die persönliche Eignung für diesen Beruf passt, wird die Kanzlei trotz Lohnnebenkosten über die gesamte Ausbildungszeit gesehen nicht nennenswert draufzahlen. Und wenn doch, sollte sich der Ausbilder selbst fragen, warum das so ist.
Hinsichtlich meiner späteren Einkommenssituation gehe ich aufgrund meines heutigen Umsatzes davon aus, dass ich später als festangestellter PA ein Gehalt verdienen werde, das deutlich über meinen früheren Verdienstmöglichkeiten in der Industrie liegen wird (voraussichtlich protentual am eigenen Umsatz beteiligt). Entsprechende Euro-Zahlen sind in den mir bisher bekannten Kanzleien durchaus realistisch. Bei unserer am Markt etablierten Kanzlei ist es für mich derzeit auch unrealistisch, von einer drastischen Verschlechterung des Geschäfts auszugehen.
Ich gehe auch nicht davon aus, dass ich nach absolvierter Ausbildung plötzlich noch "undankbarere" Akten bekommen werde. Das würde meinen Beobachtungen bei anderen freiberuflichen/angestellten PA unserer Kanzlei widersprechen. Denn das, was ich als Kandidat an Akten zugeteilt bekomme, ist an erhobenen Einwänden der Ämter kaum zu überbieten. Da kommt (fast) alles vor: Einheitlichkeit, Klarheit, Patenfähigkeit, Umschreibungen im Register während der Prüfung der Anmeldung, u.v.m. Da sind die wenigsten Akten "Standardfälle", in denen man nur die Neuheit oder zugrundeliegende erf. Tätigkeit hervorheben muss. Trotzdem komme ich da (meist selbstständig, außer dem fünfminütigen Durchlesen durch den Ausbilder) zu einer Lösung, die ich hinsichtlich meines Zeitaufwands meist voll in Rechnung stellen kann. Hinsichtlich der Qualtität meiner Anmeldungen oder Bescheidserwiderungen sei angemerkt, dass die für mich unterschreibenden PA niemals Schriftsätze unterschreiben würden, die unserer gemeinsamen Auffassung von zu leistender und vom Mandanten zu bezahlender Arbeistqualität widersprechen würden. Ich bin also keine "Umsatzmaschine", sondern werde ernsthaft ausgebildet.
Deshalb bleibe ich bei meiner bisherigen Meinung: Das Gejammere hier im Forum über die angeblich so schlechten Einkommensmöglichkeiten der PA , das meist von den gleichen drei bis vier Nicht-mehr-Kandidaten kommt, ist für mich nur im Fall einer Existenzgründung nach absolvierter Ausbildung nachvollziehbar. Wenn man nicht gleich nach der Ausbildung sein eigener Chef werden möchte, kann man als Angestellter bei einigermaßen geregelten Arbeitszeiten durchaus "gut" verdienen.
Du hast das richtig verstanden: <70k für "echte" Partner in den ersten 3 Jahren (danach: Abgang).
Ja, da läuft etwas schief: Akquise durch die Kanzlei-Namensgeber mittels Preisunterbietung und
Weitergabe dieser "generierten" Arbeit an die Jungpartner. Vollauslastung ist kein
Problem, aber die Entlohnung. Läuft über Partnerschaftsmodelle, bei denen sich nur
eigene Mandate lohnen. So etwas erfährt man natürlich erst als Partner, und manchmal
dauert es auch etwas länger bis zur Erkenntnis: Die aktuellen Jungpartner schweigen
zunächst und hoffen, dass sich ihre Situation durch die neu hinzukommenden PAs
und Kandidaten bessert.