patentklaus schrieb:
Anspruch 1: erfinderischer Tätigkeit aus A3 und A2 (wobei mir nicht klar war, was der nächstliegende Stand der Technik ist, mag das jemand erklären?)
Ich habe A2 als n.S.d.T. mit A3 kombiniert. A2 war halt ein Tisch zum Warmhalten von Speisen, der dann als einzigen Unterschied noch eine induktive Wärmequelle haben wollte, um die Tischplatte nicht zu erwärmen (da waren gute Informationen da: A2 Tisch soll nicht dauerhaft betrieben werden, weil sich die Tischplatte erwärmen kann, A3 zwischen den Induktionsspulen keine Erwärmung).
Eine Weile hatte ich noch darüber nachgedacht, ob das Förderband von A3, wenn es denn mal stillsteht, nicht ein Tisch wäre, aber das war mir zu abwegig und die Zeit schien eh knapp zu werden.
Anspruch 1 und 2 : erfinderische Tätigkeit aus A3 und A2 (was ist der nächstliegende Stand der Technik)
A2 n.S.d.T. aus denselben Gründen wie bei Anspruch 1 mit A3 und Grundwissen aus A6.
Anspruch 3: neuheitsschädlich getroffen von A5 und A6
Habe ich genauso. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich noch über erfinderische Tätigkeit aus A4 nachgedacht, weil der einzige Unterschied ein Glasgefäß gegenüber einem Keramikkörper mit Glasur war. Es fand sich aber nirgends eine Erwähnung, das Glas flüssigkeitsundurchlässig sei oder dergleichen, so dass Glas ein Austauschmittel für glasierte Keramik wäre. Hätte ich noch gemacht, wenn am Ende noch Zeit geblieben wäre (haha).
Anspruch 3 und 4: erfinderische Tätigkeit aus A5 und A4 , bzw. ggf. auch A3, A5 und A4
A5 n.S.d.T. mit A4.
Anspruch 4 und 5: erfinderische Tätigkeit aus A5 und A3 ggf. mit A6 als Wissen des FAchmanns
(Anspruch 5 war auf 3 rückbezogen): hier schied A5 als n.S.d.T. aus, obwohl er Anspruch 3 neuheitsschädlich traf, weil dort von eisenhaltigen Schichten weggelehrt wurde. Deshalb musste man m.M.n. von A3 ausgehen (was eine Menge zusätzliche Schreibarbeit bedeutete...) und mit A5 kombinieren. Außerdem das Grundwissen aus A6 für die Schichtdicke.
Anspruch 6: neuheittschädlich getroffen von A6
Ja, außerdem noch erfinderische Tätigkeit aus A5, weil die Unterschiede keinen technischen Effekt haben, beide Verfahren kommen zum selben Ergebnis. Außerdem war der Träger bei A5 nach dem Brennen offenbar auch nicht mehr da, wenn die Silberschicht unlösbar mit dem Teller verbunden wird (der Kleber war aber noch erwähnt, ist aber egal, weil das Merkmal "Entfernen der Trägerschicht" oder so ähnlich war, wenn ich mich nicht völlig falsch erinnere).
Ansonsten war es schon ein sehr schwerer C-Teil, da nach meiner Meinung sehr viel Informationen vorhanden waren, die zum Teil auch verwirren, d. h. von bestimmten Ansätzen zur erfinderischen Tätigkeit wegleiten sollten.
Da stimme ich absolut zu. Nun mag man den Teil, den man selbst schreibt, immer für schwieriger halten als solche, die man gemütlich zuhause am Schreibtisch löst, aber das war schon einer der schreibintensivsten. Es war wirklich unendlich viel Information da, alle Dokumente wurden verwendet und es war auch mehr Text als zumeist in den letzten Jahren. Wenigstens haben sie das Prioproblem so gestaltet, dass die Lösung egal für den Einspruch war, weil alle Dokumente entweder vor dem Priotag veröffentlicht waren oder aber im Fall von A6 (54(3)) nach dem Anmeldetag offengelegt wurden. Also hing nicht alles von der richtigen Beurteilung eines einzigen Aspektes ab, was man ja angesichts von C-2007 als gnädig ansehen muss.
Ich hatte jedenfalls keine Zeit für das Mandantenschreiben (nur ein paar Sätze hingeworfen, hauptsächlich Verweise auf den Einspruch), was mir beim Probeschreiben vergangener C-Teile nie passiert war.