Teil C C-Teil 2009 -- war das jetzt normal oder...?

Fip

*** KT-HERO ***
patenanwalt schrieb:
D.h. von allen Entgegenhaltungen ist genau eine der nächstliegende Stand der Technik, den es herauszufinden gilt.
Das gilt für den C-Teil EQE, weil dort nur diese (meines Erachtens engstirnige und realitätsferne) Herangehenweise belohnt wird. Die Realität sieht anders aus.

Das BPatG hat in 20 w (pat) 46/01 - "Programmartmitteilung" unter Würdigung von T 967/97 mal ausgeführt (eine Auffassung, der ich mich voll und ganz anschließe), dass bei der Prüfung, ob eine Erfindung auf erfinderischer Tätigkeit beruht, als Ausgangspunkt für die Überlegungen und das Handeln des Fachmanns nicht ein bestimmter "nächstliegender" Stand der Technik vorentscheidend fixiert und ein anderer ausgeschlossen werden darf. Wenn etwas ausgehend von einem Stand der Technik nahe liegt, dann liegt es nahe, egal ob dieser Stand der Technik nach den Regeln des EPA nun als "nächstliegender" SdT qualifizierbar ist oder nicht.

Selbstverständlich ist es sinnvoll, einen möglichst nahe liegenden Stand der Technik zu ermitteln, denn je näher der Stand der Technik dem Anspruchsgegenstand des Streitpatentes kommt, desto wahrscheinlicher ist es, die Frage der Erfindungshöhe mit diesem Stand der Technik möglichst objektiv, mit wenig Aufwand und mit minimierter Wahrscheinlichkeit einer Fehlbeurteilung beantworten zu können.

Hat der Anspruchsgegenstand dem Fachmann nämlich ausgehend vom vermeintlich "nächstliegenden Stand der Technik" nicht nahe gelegen (erster Fall), dann ist es wahrscheinlich, dass er ausgehend von einem anderen, entfernter liegenden Stand der Technik, auch nicht nahe gelegen hat. Hat der Anspruchsgegenstand aber nahe gelegen (zweiter Fall), dann ist zu erwarten, dass dieser Nachweis ausgehend vom "nächstliegenden Stand der Technik" mit maximaler Beweiskraft und geringstem Aufwand zu führen ist.

In beiden genannten Fällen bedeutet die gefundene Antwort dann aber selbstverständlich nicht, dass der Anspruchsgegenstand nicht dennoch (erster Fall) bzw. ebenfalls (zweiter Fall) ausgehend von einem anderen Stand der Technik nahe gelegen haben kann.

Ähnlich hat es auch die Beschwerdekammer in T 710/97 gesehen. Danach steht hinter der Auswahl eines "nächstliegenden Standes der Technik" die Absicht, sich möglichst realistisch der vom Erfinder vorgefundenen Ausgangssituation anzunähern. Sollte sich die Wahl des "nächstliegenden Standes der Technik" nach diesem Kriterium nicht als eindeutig erweisen, wäre der Problem-Solution-Approach mit den alternativ in Frage kommenden Aus-gangspunkten zu wiederholen. Ein "Wiederholen" des Problem-Solution-Approaches kann jedoch nur dann zulässig sein, wenn der "nächstliegende Stand der Technik" nicht vorab und endgültig fixiert werden muss.

Es wäre schön, wenn die Prüfungkommission diese in der Realität von den Beschwerdekammern angewandte und damit zum Prüfungsstoff gehörende flexiblere Herangehensweise auch bei der Bewertung des C-Teils mal berücksichtigen würde.
 

versteh-nix

SILBER - Mitglied
Ich hab da noch einen Einfurf, und zwar zum Anspruch 1. Angriff auf Anspruch 1 unter Verwendung von A2 + A3 klingt plausibel. Meiner Ansicht gibts - wenn schon diese bieden Dokumente verwendet werden - keinen Zweifel, dass D2 nächstliegender Stand der Technik ist.

Ich selbst hab aber einen anderen Vorschlag.

Angriff auf Anspruch 1 EINZIG unter Verwendung von A3, denn darin sind fast alle Merkmale des Anspruchs offenbart, mit Ausnahme, dass der Tisch aus Holz ist. Dass sich Holz beim Induktionserwärmen nicht erhitzt, geht aus A3 selbst hervor in Bezug auf die Holzlatten zwischen Gefäß und "Tisch".

Bleibt lediglich ein kleiner Bauchschmerz hinsichtlich des Tisches. Ich denke schon, dass der "Keramikträger" in A3 auch einen Tisch im weitesten Sinne darstellt. Ob sich die Speisen darauf bewegen ist nicht wichtig. Und wer unter "Tisch" in Wikipedia nachschlägt merkt schnell, dass ein Tisch auch einfach nur eine Platte sein kann, die von der Wand absteht, oder vieles mehr. Zumindest ist der Kermaikträger aus A3 geeignet als Tisch zu fungieren.

Jedenfalls ist dann der Angriff nur mit A3 einfacher und direkter. Denn bei A2 + A3 muss ja auch noch für den Wechselstromanschluss gesorgt werden. D.h. der Fachmann müsste zuerst die Erkenntnis gewinnen, dass die Spulen in dem Tisch angeordnet werden können, merkt aber dann auch, dass er eine Wechselstromversorgung benötigt.

Meiner Ansicht nach ist das viel mehr Aufwand als einfach zu sagen, dass der Tisch bzw. der Kermikträger aus A3 genauso gut auch aus Holz sein kann, also analoger Austausch von Material oder Alternative.

Was denkt Ihr? Welcher der Angriffe auf e.T., A2+A3 oder A3 alleine, ist stärker? Oder sind beide gut, oder kommt A3 alleine überhaupt nicht in Frage?
 

grond

*** KT-HERO ***
versteh-nix schrieb:
Angriff auf Anspruch 1 EINZIG unter Verwendung von A3, denn darin sind fast alle Merkmale des Anspruchs offenbart, mit Ausnahme, dass der Tisch aus Holz ist. Dass sich Holz beim Induktionserwärmen nicht erhitzt, geht aus A3 selbst hervor in Bezug auf die Holzlatten zwischen Gefäß und "Tisch".
Daa wurde oben schon einmal erwähnt, also bist Du nicht der einzige mit dieser Idee gewesen. Ich habe darüber in der Klausur auch nachgedacht, es dann aber wegen der Platzierung der Spulen in der Holzplatte sein lassen (da sind sie in A3 nun einmal nicht). Das schien mir alles zu weit hergeholt.


Zumindest ist der Kermaikträger aus A3 geeignet als Tisch zu fungieren.
Ich hätte weniger Bedenken, den Keramikträger zu einem Tisch zu erklären, als die separat montierten Holzlatten zu einer hölzernen Tischplatte zu machen und das Merkmal der Platzierung der Spulen in der Tischplatte und nicht im Keramikträger darunter wegzudiskutieren. Zu all diesen Modifikationen gab es ja auch keine klare Motivation in A2 und A3. Von daher ist mir das zu rückschauend betrachtet gewesen. Außerdem müsste man nach der Privatmeinung der Prüfungskommission dann begründen, warum A3 näher an dem Gegenstand des Anspruches ist als A2 (frei nach dem Motto "es kann nur einen geben"...)


Denn bei A2 + A3 muss ja auch noch für den Wechselstromanschluss gesorgt werden.
Wieso? Der ist ja sowohl in A2 als auch A3 implizit gegeben. Der Stromanschluss war ja nur als "Mittel zur Versorgung" definiert, was jedes Stück Kupferdraht ist (nämlich geeignet, hochfrequenten Wechselstrom zu führen). Und da die elektrischen Heizmittel von A2 zweifelsohne auch eine Stromversorgung benötigen, waren die Mittel ja schon dort impliziert. Bei der induktiven Spule der A3 waren die Mittel sowieso impliziert (falls hochfrequenter Strom und Strom aus der Steckdose irgendeinen Unterschied machen sollte). Und ob die durch einen Keramikträger oder durch eine Holzplatte durchmüssen, hält den Fachmann auch nicht auf (ich habe das bei e.T. A2+A3 auch so formuliert, dass der Fachmann keine Schwierigkeiten hätte, die beiden zu kombinieren, weil auch in A3 die Spulen im Inneren des Keramikträgers angeordnet sind, es also möglich sein muss, die Stromversorgung da hindurchzuführen).
 

versteh-nix

SILBER - Mitglied
Nöö. Den Vorschlag von mir gab es vorher noch nicht im Forum. Da gings nur darum, welcher Stand der Technik bei der Kombination der A2+A3 nun der nächstliegende Stand ist.

Ganz im Unterschied dazu benötige ich nur ein einziges Dokument, nämlich die A3. Die Info zum Holz, das ja gemäß A3 nicht durch die induktive Erwärmung erhitzt wird, kommt aus der A3 selbst. Verstehst du was ich meine?

Große Motivation braucht man ja auch gar nicht, um ein alternatives Material zu suchen für den Tisch; da genügt schon )siehe RiLi unter kap. "Erinderische Tätigkeit" bei Indizien.

Als Tisch war lediglich der Kermaikträger zu deuten, nicht aber die Holzlatten; die waren nur so dazwischen gelegt, um das Förderband zu schützen. Also als "Tisch" hätt ich dann nur den Kermaikträger als solchen indentifiziert.

Also meiner Meinung nach: Wenn schon die A3 als Ausgangspunkt, dann aber ohne die A2.
 

versteh-nix

SILBER - Mitglied
Nöö. Den Vorschlag von mir gab es vorher noch nicht im Forum. Da gings nur darum, welcher Stand der Technik bei der Kombination der A2+A3 nun der nächstliegende Stand ist.

Ganz im Unterschied dazu benötige ich nur ein einziges Dokument, nämlich die A3. Die Info zum Holz, das ja gemäß A3 nicht durch die induktive Erwärmung erhitzt wird, kommt aus der A3 selbst. Verstehst du was ich meine?

Große Motivation braucht man ja auch gar nicht, um ein alternatives Material zu suchen für den Tisch; da genügt schon )siehe RiLi unter kap. "Erinderische Tätigkeit" bei Indizien.

Als Tisch war lediglich der Kermaikträger zu deuten, nicht aber die Holzlatten; die waren nur so dazwischen gelegt, um das Förderband zu schützen. Also als "Tisch" hätt ich dann nur den Kermaikträger als solchen indentifiziert.

Also meiner Meinung nach: Wenn schon die A3 als Ausgangspunkt, dann aber ohne die A2.
 

grond

*** KT-HERO ***
versteh-nix schrieb:
Nöö. Den Vorschlag von mir gab es vorher noch nicht im Forum.
Stimmt, habe ich mich getäuscht, da war nur Neuheit von A2 mit Fachwissen aus A6 genannt.


Ganz im Unterschied dazu benötige ich nur ein einziges Dokument, nämlich die A3. Die Info zum Holz, das ja gemäß A3 nicht durch die induktive Erwärmung erhitzt wird, kommt aus der A3 selbst. Verstehst du was ich meine?
Wie schon gesagt, ich hatte dieselbe Idee, habe sie aber verworfen, weil es mir zuviele Unstimmigkeiten gab (Bauchgefühl). Der Keramikträger alleine ist für mich irgendwie kein Tisch, da fehlte die freie Tischoberfläche, die das einzige nicht-fakultative Merkmal eines Tisches sein dürfte. Deswegen hätte ich das nur zusammen mit den Holzleisten gemacht (meine Idee war auch: "ist das Förderband ein Tisch, wenn es stillsteht?"). Dann stimmt aber nicht mehr nur das Material Keramik nicht überein, sondern auch die Platzierung der Spulen.


Also meiner Meinung nach: Wenn schon die A3 als Ausgangspunkt, dann aber ohne die A2.
Wiederum nur Bauchgefühl, aber wenn es einen etwas gewitzeren Angriff aus nur einem Dokument neben der doch recht gut passenden A2+A3-Kombination gegeben hat, hätte ich einen Neuheitsangriff erwartet. Ähnlich der Mikrowelle vom letzten Jahr für die Sterilisierkammer.
 

pat_book

BRONZE - Mitglied
Ich kann es nicht nachvollziehen, dass einige hier ernsthaft erwogen haben, einen Neuheitsangriff mit A3 allein zu fahren und gleichzeitig aber behaupten, A2 sei eindeutig der nSdT.
Das ist für mich ein Widerspruch.
 

versteh-nix

SILBER - Mitglied
Klar, mein Bauchgefühl sagt mir jetzt auch: A2+A3. Is aber leider zu spät für mich.

Ich hoffe, dass evtl. auch der Angriff (Art. 56) mit A3 alleine gleichberechtigt neben dem A2+A3er Angriff steht (die Hoffnung stirbt zuletzt).

Zu Anspruch 1 konnte ich einfach keinen Neuheitsangriff finden und vielleicht gibts dafür dieses mal einen zusätzlichen e.T.-Angriff.

Ist das überhaupt möglich? A2+A3 und dann noch A3 unter Art. 56 alleine?

Mir ist aufgefallen, dass es auch in den vergangenen Prüfungen immer wieder versteckte Angriffe gegeben hat, die nicht so ohne weiteres zu finden waren. Vielleicht ist das so einer.
 

grond

*** KT-HERO ***
pat_book schrieb:
Ich kann es nicht nachvollziehen, dass einige hier ernsthaft erwogen haben, einen Neuheitsangriff mit A3 allein zu fahren und gleichzeitig aber behaupten, A2 sei eindeutig der nSdT.
Das ist für mich ein Widerspruch.
Wieso ist das ein Widerspruch? Man muss die Chronologie der Ideen berücksichtigen. Ich habe automatisch zuerst einen Neuheitsangriff gesucht (macht wohl jeder so), A3 erwogen, verworfen (ich habe mich gegen die Umdeutung in einen Tisch entschieden, was für mich "folgerichtig" später den Tisch von A2 zum nSdT gemacht hat). Erfinderische Tätigkeit aus A3 (ist wohl auch zwangsläufig die nächste Überlegung) hat mich auch nicht überzeugt, also habe ich eine Kombination gesucht. Und da bin ich der festen Überzeugung, dass A2 der nSdT war.
 

grond

*** KT-HERO ***
versteh-nix schrieb:
Zu Anspruch 1 konnte ich einfach keinen Neuheitsangriff finden und vielleicht gibts dafür dieses mal einen zusätzlichen e.T.-Angriff.
Ich denke, mit genau dieser Erwartung wurde seitens der Prüfungskommission gespielt. Nur ein einziger Angriff gegen den Hauptanspruch ist selten. Aber in einem C-Teil-Patent gibt es ja zum Glück mehrere Hauptansprüche, da war ja noch mehr Raum, um sich auszutoben. In den Examiner's Reports von manchen älteren Prüfungen wurde lakonisch angeführt, manche Kandidaten haben sich mit e.T.-Angriffen auf einen bereits unzweifelhaft neuheitsschädlich getroffenen Hauptanspruch aufgehalten, ein Jahr zuvor wurden hingegen noch in jedem Fall zwei Angriffe erwartet. Von daher kann man sich nie sicher sein, wieviele Angriffe tatsächlich erwartet werden.


Ist das überhaupt möglich? A2+A3 und dann noch A3 unter Art. 56 alleine?
Das ist mein Hauptproblem mit e.T. aus A3 allein: dann könnte A2 nicht nSdT für eine Kombination von A2 und A3 sein und genaugenommen wären A2+A3 oder A3+A2 überflüssig. Von A2+A3 gehe ich aber fest aus, das hat zu gut gepasst. Aber vielleicht ist das ja der große Trick? Angesichts vergangener Überraschungen sollte man niemals ausschließen, dass A2+A3 als schwächerer Angriff angesehen wird, weil ja schon A3 allein genügt hätte...
 

Fox

Schreiber
Was haltet ihr von:

Anspruch 1:

erfinderische Tätigkeit
A2 in Verbindung mit allgemeinen Fachwissen aus A6
in A6 steht, dass Induktionserwärmen seit den 80'iger Jahren bekannt war. Der Fachmann wusste also zum Prioritätszeitpunkt, wie er die Heizquelle in A2 durch eine Induktionszeitpunkt ersetzen konnte. Aus A1 läßt sich auch eine sehr allgemeine Aufgabe zum Induktionserhitzen entnehmen, nämlich dass der Tisch selbst nicht erhitzt wird. Hier steht auch, dass Holz magnetisch nicht abschirmend ist.

M.E. liegt dem Anspruch 1 also die technische Aufgabe ausgehend von A2 zugrunde, einen Warmhaltetisch bereitzustellen, bei dem der Tisch selbst nicht erhitzt wird.

Diese Aufgabe kann der Fachmann allein mit seinem Fachwissen (wie in A6 dokumentiert) ausgehend von A2 lösen. Der Ersatz der elektrischen Heizvorrichtung durch die Induktionsheizvorrichtung erfordert zudem keine besonderen strukturellen Änderungen beim Warmhaltetisch aus A2.

Anspruch 2:

Hier sehe ich wieder A2 als nächsten Stand der Technik.

Das besondere hier ist, dass sich ausgehend von A2 zwei Unterschiede ergeben:
-Induktiuonsheizvorrichtung
-bestimmter Frequenzbereich

Diese Merkmale wirken synergistisch zusammen, können also nicht getrennt betrachtet werden.

Der Effekt dieser beiden Unterschiede ist eine Speiseerwärmung ohne Kochen zu ermöglichen, bei dem die Vitamine erhalten bleiben. Die Aufgabe ist daher, einen Warmhaltetisch bereitzustellen, mit dem sich Speisen schonend erhitzen lassen.

Eine Lösung für diese Aufgabe findet man in A3.

Der Fachmann wird also durch A3 angeregt, die Heizvorrichtung in A2 durch die Induktionsheizvorrichtung in A3 mit in bestimmten Frequenzbereich arbeitender Spule zu ersetzen.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Dies entspricht wieder fast meinem Vorschlag A2 als Neuheitsschädlich zu betrachten, wobei der Fachmann die Wärmequelle quasi mitliest (Info aus A6).

Ich denke A2 ist entweder neuheitsschädlich oder nStdT, da es aus dem selben Gebiet (Tische zum Warmhalten) entstammt. Kombiniert werden muss mit Fachwissen aus A6. Fraglich ist nur ob Neuheit oder erf. Tätigkeit.

alex
 

pat_book

BRONZE - Mitglied
... und weil Neuheit und erf. Tätigkeit zwei ganz verschiedene Dinge sind, sollte man sich hüten A2 als neuheitsschädlich in Kombination mit Fachwissen aus A6 zu bezeichnen. Sobald ich Fachwissen heranziehe, das über (lexikalische) Definitionen hinausgeht, bin ich schon im Bereich der erf. Tätigkeit.
Folglich müsste man von einem "eT-Angriff unter Verwendung von A2 und A6" sprechen.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
das ist doch genau der Punkt! Was liest der Fachmann mit ohne erfinderisch Tätig zu werden und was nicht? Und verweist A6 eben nicht gerade auf Lexikonwissen?
Ich behaupte ja nicht das meine Lösung die richtige ist. Ich habe nur geschrieben, dass ich das so gemacht habe. Stünde ich wieder vor der Entscheidung bin ich mir eben immer noch nicht sicher was richtig ist.

Gruß
alex
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
das ist doch genau der Punkt! Was liest der Fachmann mit ohne erfinderisch Tätig zu werden und was nicht? Und verweist A6 eben nicht gerade auf Lexikonwissen?
Ich behaupte ja nicht das meine Lösung die richtige ist. Ich habe nur geschrieben, dass ich das so gemacht habe. Stünde ich wieder vor der Entscheidung bin ich mir eben immer noch nicht sicher was richtig ist.

Gruß
alex
 

patenanwalt

GOLD - Mitglied
Fehlende Neuheit liegt vor, wenn der Fachmann unter Heranziehung des allgemeinen Fachwissens erkennt, dass ein bestimmtes Merkmal im nächstliegenden Stand der Technik vorhanden sein muss, auch wenn dieses Merkmal dort nicht explizit erwähnt wird. Das Fachwissen kann unter Heranziehung weiterer Dokumente (Schulbücher, Fachbücher, etc) dokumentiert werden.

Fehlende erfinderische Tätigkeit liegt vor, wenn, wie alle wissen, das bestimmte Merkmal nicht im nächstliegenden Stand der Technik present ist, sondern in Kombination mit anderer Quelle nahegelegt ist.
 

grond

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
Was liest der Fachmann mit ohne erfinderisch Tätig zu werden und was nicht?
Er liest noch nicht einmal Äquivalente mit, also würde er für einen "Nagel" keine "Schraube" mitlesen. Wieso sollte er dann aber für "Wärmequelle" "Induktionsspulen" mitlesen? Fachwissen gehört genau wie Äquivalente der erfinderischen Tätigkeit zu. Typische Implizite Merkmale sind die Stromversorgung für elektrische Schaltungen, Dach bei einem Haus, Reifen bei einem Auto. Die brauchen alle nicht eigens erwähnt zu werden, um doch implizit offenbart zu sein.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Das mit den Äquivalenten stimmt nur, wenn der Fachmann sie nicht automatisch mitliest. Das ist ja nur dann interessant, wenn er das Äquivalent nicht kennt (siehe z.B. Epi-Lady). Wenn in einem Lexikon steht, dass der Fachmann für Befestigungsmittel auch automatisch bei Nagel eine Schraube mitliest sieht die Sache anders aus.

Aber wie gesagt. Ich weiß nicht was richtig ist. Wahrscheinlich sieht die Prüfungskommission das so wie Ihr. Aber einleuchtend ist es für mich nicht. Und bedenkt, bisher gab es diesen Fall noch in keiner EQE. In EQE wurde Äquivalente mit erfind. Tätigkeit behandelt, aber es gab auch nie ein "Lexikon".

Alex
 

Kurt

*** KT-HERO ***
nSdT -- jetzt aber mal in echt

Liebe Leute, soweit sogut zur akademischen Ermittlung (a.k.a. EQE) des nächstliegenden Standes der Technik...

Jetzt bin ich aber in einem "echten" Einspruchsbeschwerdeverfahren genau bei der tatsächlichen Applikation dieser Problematik angelangt.

Es gibt schonmal eine ganze Menge guten Stand der Technik, und man könnte m.E. von verschiedensten Startpunkten aus anfangen, das Streitpatent anzugreifen.

Das Problem fängt aber schon damit an, dass die Einspruchsabteilung Sachen schreibt wie "D1 can not be the closest prior art, since [bla bla bla...] "

Es werden also schonmal bestimmte Druckschriften aus irgendwelchen Gründen von vorneherein kategorisch als Startpunkt für den Aufgabe-Lösungs-Ansatz ausgeschlossen.

In den Richtlinien und in der Rechtsprechung der Beschwerdekammern hingegen steht immer nur wieder das Gleiche bezüglich des nächstliegenden Stands der Technik, der sich auf "einen ähnlichen Zweck oder eine ähnliche Wirkung" richten soll (sic! also offenbar nicht auf eine ähnliche Aufgabe), der das "erfolgversprechendste Sprungbrett zum Auffinden der Erfindung" sein soll und ähnlich völlig wolkige, subjektive Aussagen.

Zudem steht aber in den Richtlinien auch noch das folgende:

Der Prüfer soll [...] den Stand der Technik angeben, der eine Lösung für dieselbe Aufgabe offenbart, wie sie der beanspruchten Erfindung zugrunde liegt (wobei sich die Aufgabe abhängig vom ermittelten Stand der Technik ändern kann, s. C-IV, 11.7.2 - Objektive Aufgabe), und bei dem die bekannte Lösung der beanspruchten Lösung technisch am nächsten liegt ("nächstliegender Stand der Technik").

Aus dieser Definition für den Begriff des nächstliegenden Standes der Technik ist somit zu entnehmen, dass der nächstliegende Stand der Technik offenbar doch anhand der objektiven Aufgabe der Erfindung ermittelt werden kann oder soll. Die objektive Aufgabe erfordert jedoch zunächst mal die Ermittlung des nächstliegenden Standes der Technik..... Also ein klassisches Henne-Ei-Problem!

Wie dem auch immer sei, zudem ist jedoch an keiner Stelle in der Rechtsprechung oder in den Richtlinien auch nur ein Wort darüber zu lesen, dass der nächstliegende Stand der Technik ja eigentlich für jeden Patentanspruch separat ermittelt werden muss!

Beispielsweise wird die Aufgabe, die sich der Erfinder laut Patentschrift gestellt zu haben glaubt, ja oft erst mit Unteranspruch 17½ erfüllt, und nicht etwa mit dem viel zu breiten Patentanspruch 1. Der Gegenstand von Patentanspruch 1 muss also genau genommen mit einem ganz anderen nächstliegenden Stand der Technik angegriffen werden, als ihn die Aufgabenstellung der Patentschrift möglicherweise nahelegt!

Wie soll man der Einspruchsabteilung also klarmachen, dass man a) den nächstliegenden Stand der Technik für verschiedene Patentansprüche unterschiedlich zu wählen beabsichtigt, und dass es b) streng genommen eh' völlig egal ist, welche Druckschrift man als nächstliegenden Stand der Technik nimmt, sofern sich nur die Erfindung naheliegend aus dieser Druckschrift ergibt!

Fragt sich
und euch
Kurt
 
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