schreiber-eqe
Vielschreiber
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob für den C-Teil 2008 das EPÜ 2000 oder das "alte" EPÜ anzuwenden ist???
In den Übergangsbestimmungen heißt es:
"Die revidierte Fassung des Übereinkommens
findet auf alle nach ihrem Inkrafttreten eingereichten
europäischen Patentanmeldungen und die darauf erteilten
Patente Anwendung. Sie findet nicht auf die
bei ihrem Inkrafttreten bereits erteilten europäischen
Patente und auf europäische Patentanmeldungen
Anwendung, die in diesem Zeitpunkt anhängig sind,
soweit der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation
nichts anderes bestimmt."
Bedenkt man, dass das EPÜ 2000 am 13. Dezember 2007 in Kraft tritt, dann käme für den C-Teil "realistisch" ja nur das "alte" EPÜ in Betracht.
Seht ihr das auch so???
Hat jemand Infos, wo man eine verständliche Zusammenfassung findet, wann das "alte" EPÜ und wann das EPÜ 2000 anzuwenden ist???
weiß jemand, ob für den C-Teil 2008 das EPÜ 2000 oder das "alte" EPÜ anzuwenden ist???
In den Übergangsbestimmungen heißt es:
"Die revidierte Fassung des Übereinkommens
findet auf alle nach ihrem Inkrafttreten eingereichten
europäischen Patentanmeldungen und die darauf erteilten
Patente Anwendung. Sie findet nicht auf die
bei ihrem Inkrafttreten bereits erteilten europäischen
Patente und auf europäische Patentanmeldungen
Anwendung, die in diesem Zeitpunkt anhängig sind,
soweit der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation
nichts anderes bestimmt."
Bedenkt man, dass das EPÜ 2000 am 13. Dezember 2007 in Kraft tritt, dann käme für den C-Teil "realistisch" ja nur das "alte" EPÜ in Betracht.
Seht ihr das auch so???
Hat jemand Infos, wo man eine verständliche Zusammenfassung findet, wann das "alte" EPÜ und wann das EPÜ 2000 anzuwenden ist???