@ mikko:
Ich bin natürlich auch der Ansicht, dass der Angriff mit A3 als n.St.d.T. wenigstens gleichwertig zu demjenigen aus A4 ist, wobei ich den mit A3 sogar etwas überzeugender finde. Dass dies die Prüfungskomission jedoch anders sieht wurde im Beschwerdeverfahren deutlich und wurde auch von der Beschwerdekammer leider inhaltlich nicht beschieden.
Wenn, wie Du schreibst, bei Dir im Rahmen der Erstkorrektur zwei (jeweils einzige) Angriffe auf verschiedene Ansprüche aus A3 als n.St.d.T. geührt wurden (und somit mit 0 Punkten bewertet wurden, was sich aus dem damaligen Examiner's Report zweifelsfrei ergibt) und nun trotz zusätzlicher Berücksichtigung dieser Angriffe kein einziger Punkt hnizukam, dann ist dies m.E. genug "Futter" für eine neue Beschwerde.
Denn dies nährt den Verdacht (bzw. wäre nur so zu erklären), dass dann für andere Angriffe gegen die verbleibenden Ansprüche nun - wegen der geänderten Korrekturvorgaben - weniger Punkte als bei der Erstkorrektur vergeben wurden, was einen erneuten Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung darstellt. Auch das Prinzip des Verbots der "reformatio in peius" sollte bezüglich einer Neu- und Schlechterbewertung der Angriffe auf andere Ansprüche (aufgrund gänderter Korrekturvorgaben) einschlägig sein.
Anders könnte es sich nur darstellen, wenn die Prüfungskomission überzeugend darlegt, dass Dir im Rahmen der Erstkorrektur bei anderen Angriffen (unter Berücksichtigung der ursprünglichen Korrekturvorgaben) zu viele Punkte gegeben wurden, was jedoch m.E. einer ausführlichen inhaltlichen Stellungnahme seitens der Prüfungskomission bedürfte.
Ich bin natürlich auch der Ansicht, dass der Angriff mit A3 als n.St.d.T. wenigstens gleichwertig zu demjenigen aus A4 ist, wobei ich den mit A3 sogar etwas überzeugender finde. Dass dies die Prüfungskomission jedoch anders sieht wurde im Beschwerdeverfahren deutlich und wurde auch von der Beschwerdekammer leider inhaltlich nicht beschieden.
Wenn, wie Du schreibst, bei Dir im Rahmen der Erstkorrektur zwei (jeweils einzige) Angriffe auf verschiedene Ansprüche aus A3 als n.St.d.T. geührt wurden (und somit mit 0 Punkten bewertet wurden, was sich aus dem damaligen Examiner's Report zweifelsfrei ergibt) und nun trotz zusätzlicher Berücksichtigung dieser Angriffe kein einziger Punkt hnizukam, dann ist dies m.E. genug "Futter" für eine neue Beschwerde.
Denn dies nährt den Verdacht (bzw. wäre nur so zu erklären), dass dann für andere Angriffe gegen die verbleibenden Ansprüche nun - wegen der geänderten Korrekturvorgaben - weniger Punkte als bei der Erstkorrektur vergeben wurden, was einen erneuten Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung darstellt. Auch das Prinzip des Verbots der "reformatio in peius" sollte bezüglich einer Neu- und Schlechterbewertung der Angriffe auf andere Ansprüche (aufgrund gänderter Korrekturvorgaben) einschlägig sein.
Anders könnte es sich nur darstellen, wenn die Prüfungskomission überzeugend darlegt, dass Dir im Rahmen der Erstkorrektur bei anderen Angriffen (unter Berücksichtigung der ursprünglichen Korrekturvorgaben) zu viele Punkte gegeben wurden, was jedoch m.E. einer ausführlichen inhaltlichen Stellungnahme seitens der Prüfungskomission bedürfte.