Hallo, eine Frage zur Berechnung des Erfindungswertes.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass man den Umsatz des Kalenderjahres oder des Geschäftsjahres zugrunde legt, zu dem die Vergütung berechnet werden soll, also:
V = Jahresnettoumsatz des Abrechnungsjahres (ggf. abgestaffelt) x Erfindungsanteil am Produkt x Lizenzsatz x Anteilsfaktor x Erfinderanteil
Nun habe ich eine andere Variante gesehen:
Hierbei wird zum Jahresnetto des abzurechnenden Jahres der Umsatz aller Vorjahre addiert, hierauf basierend dann der neue Erfindungswert ermittelt, anschließend der Errfindungswert des Vorjahres (welche wiederum alle Umsätze der Vergangenheit umfasst) subtrahiert, und dann mit diesem Differenzwert als Erfindungswert weitergerechte.
Ist das Richtlinienkonform ?
Spricht etwas dagegen, das abzurechnende Jahr isoliert zu betrachten ?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass man den Umsatz des Kalenderjahres oder des Geschäftsjahres zugrunde legt, zu dem die Vergütung berechnet werden soll, also:
V = Jahresnettoumsatz des Abrechnungsjahres (ggf. abgestaffelt) x Erfindungsanteil am Produkt x Lizenzsatz x Anteilsfaktor x Erfinderanteil
Nun habe ich eine andere Variante gesehen:
Hierbei wird zum Jahresnetto des abzurechnenden Jahres der Umsatz aller Vorjahre addiert, hierauf basierend dann der neue Erfindungswert ermittelt, anschließend der Errfindungswert des Vorjahres (welche wiederum alle Umsätze der Vergangenheit umfasst) subtrahiert, und dann mit diesem Differenzwert als Erfindungswert weitergerechte.
Ist das Richtlinienkonform ?
Spricht etwas dagegen, das abzurechnende Jahr isoliert zu betrachten ?