PatFragen
*** KT-HERO ***
Hallo,
Ich muss doch noch kurz was zu Patentchief schreiben .
Zitat:
"Wie schon mal hier im Forum geschrieben, halte ich das gegenüber einer Anstellung in der Industrie auch für gerecht. Warum sollte ein Kandidat, der bereit ist, sich min. 34 Monate juristisch weiterzubilden, weniger verdienen, als ein "frischer" Ingenieur in der Industrie."
Weil in einer Ausbildung ein Teil des Entgelts nicht Geld ist, sondern die Vermittlung von Wissen. Nicht umsonst schreibt man, "Entgelt" mit t hinten und nicht mit d ;-). Warum sollte man jemanden, der sich auf einem völlig anderen Gebiet als sein Studienfach weiterbilden will, soviel zahlen, wie jemanden der in seinem Studiengebiet eingesetzt wird und den man nur noch anlernen muss? Und für wen ist den der Kandidat "bereit" sich weiterzubilden? Doch nicht für die Kanzlei des Ausbilders, sondern er lässt sich doch wohl ausbilden, um hinterher selber das Wissen zu nutzen ;-). Das Ganze liest sich schon fast so, als ob hier davon ausgegangen wird, dass der Ausbilder dankbar dafür sein muss, dass er jemanden ausbilden darf ;-).
Zitat:
"Nach ein paar Wochen macht ein Kandidat mit den ersten Bescheidserwiderungen und vielleicht einer ersten Neuanmeldung doch bereits Umsatz, der kontinuierlich mehr wird."
Nach ein paar Wochen braucht man als Ausbilder womöglich nicht mehr selber den gesamten Stand der Technik durchzulesen, wenn der Kandidat die Bescheidserwiderung macht. Die Besprechung, was eine gute Rückzusposition ist, und die Korrektur der Schriftsätze dauert dann vielleicht nicht mehr länger, als wenn der Anwalt die Erwiderung selber machen würde ;-). Und bei der ersten Neuanmeldung, sei dir sicher, steckt der ausbildende Anwalt viel mehr Zeit rein, als wenn er sie selber ausarbeiten würde. Wo ist denn dann der effektive Umsatz, der für den ausbildenden Anwalt bzw. die Kanzlei generiert wird? Die Kanzlei kann es aber natürlich so machen, wie es auch schon Pa-tent ausgedrückt hat. Keine Korrekturen und Ausbildung durchführen. Dann bringt der Kandidat schnell Gewinn. Aber dann bekommt er sein eigentliches Entgelt, das ihm laut Ausbildungsvertrag zusteht, nicht ;-). Er erhält nämlich keine Ausbildung und die Kanzlei leistet schlecht gegenüber dem Mandanten ;-).
Zitat:
"Nach ein paar Monaten kann der monatliche Umsatz dann schon deutlich höher sein, als das womöglich während der gesamten Ausbildungszeit festgeschriebene Monatsgehalt inkl. Lohnnebenkosten."
Bitte nicht Umsatz mit Gewinn verwechseln ;-). Neben dem Monatsgehalt und den Lohnnebenkosten gibt es schon noch ein paar andere Kosten, die erstmal erwirtschaftet werden müssen, bevor aus dem Umsatz des Kandidaten ein Gewinn wird ;-). Und selbst wenn ein Gewinn übrig bleiben sollte, kann man sich auch fragen: Warum sollte denn der Kandidat die Wissensvermittlung durch den Ausbilder unentgeltlich erhalten ;-) ? Und von "kann" kann man sich kein Butterbrot schmieren ;-).
In diesem Sinne eine Bitte vor allem an die angehenden Kandidaten, wenn hier jemand mitliest. Macht euch selber einen Gefallen und sucht euch die Ausbildungskanzlei nicht primär nach dem Geld mit d aus sondern nach dem Entgelt mit t ;-). Es ist schließlich eine Ausbildung. Das Problem daran ist nur, dass man Entgelt mit t nur viel schwerer greifen und vergleichen kann ;-).
Ich muss doch noch kurz was zu Patentchief schreiben .
Zitat:
"Wie schon mal hier im Forum geschrieben, halte ich das gegenüber einer Anstellung in der Industrie auch für gerecht. Warum sollte ein Kandidat, der bereit ist, sich min. 34 Monate juristisch weiterzubilden, weniger verdienen, als ein "frischer" Ingenieur in der Industrie."
Weil in einer Ausbildung ein Teil des Entgelts nicht Geld ist, sondern die Vermittlung von Wissen. Nicht umsonst schreibt man, "Entgelt" mit t hinten und nicht mit d ;-). Warum sollte man jemanden, der sich auf einem völlig anderen Gebiet als sein Studienfach weiterbilden will, soviel zahlen, wie jemanden der in seinem Studiengebiet eingesetzt wird und den man nur noch anlernen muss? Und für wen ist den der Kandidat "bereit" sich weiterzubilden? Doch nicht für die Kanzlei des Ausbilders, sondern er lässt sich doch wohl ausbilden, um hinterher selber das Wissen zu nutzen ;-). Das Ganze liest sich schon fast so, als ob hier davon ausgegangen wird, dass der Ausbilder dankbar dafür sein muss, dass er jemanden ausbilden darf ;-).
Zitat:
"Nach ein paar Wochen macht ein Kandidat mit den ersten Bescheidserwiderungen und vielleicht einer ersten Neuanmeldung doch bereits Umsatz, der kontinuierlich mehr wird."
Nach ein paar Wochen braucht man als Ausbilder womöglich nicht mehr selber den gesamten Stand der Technik durchzulesen, wenn der Kandidat die Bescheidserwiderung macht. Die Besprechung, was eine gute Rückzusposition ist, und die Korrektur der Schriftsätze dauert dann vielleicht nicht mehr länger, als wenn der Anwalt die Erwiderung selber machen würde ;-). Und bei der ersten Neuanmeldung, sei dir sicher, steckt der ausbildende Anwalt viel mehr Zeit rein, als wenn er sie selber ausarbeiten würde. Wo ist denn dann der effektive Umsatz, der für den ausbildenden Anwalt bzw. die Kanzlei generiert wird? Die Kanzlei kann es aber natürlich so machen, wie es auch schon Pa-tent ausgedrückt hat. Keine Korrekturen und Ausbildung durchführen. Dann bringt der Kandidat schnell Gewinn. Aber dann bekommt er sein eigentliches Entgelt, das ihm laut Ausbildungsvertrag zusteht, nicht ;-). Er erhält nämlich keine Ausbildung und die Kanzlei leistet schlecht gegenüber dem Mandanten ;-).
Zitat:
"Nach ein paar Monaten kann der monatliche Umsatz dann schon deutlich höher sein, als das womöglich während der gesamten Ausbildungszeit festgeschriebene Monatsgehalt inkl. Lohnnebenkosten."
Bitte nicht Umsatz mit Gewinn verwechseln ;-). Neben dem Monatsgehalt und den Lohnnebenkosten gibt es schon noch ein paar andere Kosten, die erstmal erwirtschaftet werden müssen, bevor aus dem Umsatz des Kandidaten ein Gewinn wird ;-). Und selbst wenn ein Gewinn übrig bleiben sollte, kann man sich auch fragen: Warum sollte denn der Kandidat die Wissensvermittlung durch den Ausbilder unentgeltlich erhalten ;-) ? Und von "kann" kann man sich kein Butterbrot schmieren ;-).
In diesem Sinne eine Bitte vor allem an die angehenden Kandidaten, wenn hier jemand mitliest. Macht euch selber einen Gefallen und sucht euch die Ausbildungskanzlei nicht primär nach dem Geld mit d aus sondern nach dem Entgelt mit t ;-). Es ist schließlich eine Ausbildung. Das Problem daran ist nur, dass man Entgelt mit t nur viel schwerer greifen und vergleichen kann ;-).