Blood für PMZ
*** KT-HERO ***
Diese ganze Diskussion, wieviel Gehalt denn für einen Kandidaten "gerechtfertigt" oder "angemessen" ist, ist doch völlig akademisch. Das Ganze wird über den Markt geregelt, und den interessiert es aber sowas von nicht, ob die Gehälter auf Grund irgendwelcher theoretischer Betrachtungen gerechtfertigt oder angemessen sind.
Zustimmung
Sollte man dann als Kanzlei feststellen, dass man die guten Leute, die man will, nicht kriegt, weil die zur Industrie tendieren, bleibt nichts übrig, als das Gehalt zu erhöhen oder sich mit den schlechten abzufinden.
Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, und imho wird genau diese greifen: Die Kanzlei wird überhaupt keinen Kandidaten einstellen.
Auch Patentanwälte stiften gerne mal für wohltätige Zwecke, beschäftigen Behindertenwerkstätten für das Zukleben von Weihnachtsgrußkarten oder bezuschussen die Getränke der durstigen und hart arbeitenden Büroangestellten. Ein Kandidat ist nach eigenem Selbstverständnis aber kein sozialer oder sonstiger Notfall, sondern ein hochqualifizierter Akademiker, der wie hier verschiedentlich zutreffend festgehalten woanders auch richtig gut Geld verdienen könnte. Einen solchen aus Mitleid als Zuschussfall zu behandeln, wäre imho schon ziemlich daneben und auch ein Affront gegenüber den Fachangestellten, die schon deutlich länger im Job sind und daher mehr Ahnung von IP haben und für die Kanzlei auch weit nutzbringender sind als der frischgebackene Kandidat. Nicht ohne Grund ist Teil der Ausbildung auch das Einführen in die kaufmännische Grundlage eines Patentanwaltsbüros, und Kandidaten aus der Industrie müssen genau deshalb auch nach bestandener Prüfung nochmals 6 Monate Tätigkeit bei einem Patentanwalt nachweisen, bevor sie sich selbstständig machen dürfen.
Und ein Zuschuss von beispielsweise 10.000 € oder gar 40.000 € im Jahr ist auch für einen gut verdienenden Patentanwalt eine Menge Holz, das in seinen Entnahmen fehlt. Für das Geld könnte der Patentanwalt Sachen anschaffen, die mehr Spaß machen, etwa einen Satz neuer PCs mit SuperServer und Nachtspeicherofen samt Windows 8, Office, neuer Diktiersoftware und Einzelplatzdruckern und sonstigem Schnickschnack für das ganze Büro oder einen Vortrag von Peer Steinbrück auf der betrieblichen Weihnachtsfeier.
Und man sollte sich nicht selbst in die Tasche lügen, in dem man den o. a. "Zuschuss" auf mehrere Sozien aufteilt: Man verkauft ja auch keinen Gebrauchtwagen unter Preis, nur weil er einem mit der Freundin gemeinsam gehört und jeder deshalb nur die Hälfte verliert.
Offensichtlich ist der Markt im Moment so, dass Absolventen ausreichender Qualität bereit sind, für eine 3 vorne im Monatsbrutto Kandidat zu werden. Wenn sich das ändert, werden sich auch die Gehälter ändern, und zwar völlig unabhängig von irgendwelchen Überlegungen hinsichtlich "Ausbildung", "Einarbeitung", "Lehrgeld" etc.
Jede Kanzlei rechnet sich aus (und sollte sich ausrechnen), bis zu welchem Betrag ein Kandidat kostendeckend beschäftigt werden kann. Dazu gehört natürlich auch die Frage, ob überhaupt geeignete Vorgänge zum Bearbeiten da sein werden. Die sich ergebende Schmerzgrenze wird bei jeder Kanzlei verschieden sein und auch davon abhängen, wie die einschlägige Arbeit gegenüber den Mandanten abgerechnet werden kann, ohne dass diese ihre Aufträge stattdessen in Großbritannien oder jetzt zunehmend auch in Indien oder Rumänien oder sonstwo erledigen lassen. Und aus meiner Sicht ist da nicht viel Raum. Das zeigt auch der parallele Thread mit den Erfahrungsberichten eines potentiellen Kandidaten, der sich gegen eine Ausbildung entschieden hat.
Frohes Schaffen
Blood für PMZ