Suchergebnisse

  1. L

    LLMs als Brücke für Nachweis "naheliegend"

    OK. Man muss dann aber u.U. auch mit solchen Reaktionen rechnen: Benelux Office rules on opposition proceedings prepared by ChatGPT Und das Thema Ex-Post-Betrachtungen hat sich unser BGH ja sowieso ganz groß auf die Fahne geschrieben, wie man im Weiterbildungsseminar vor der letzten...
  2. L

    LLMs als Brücke für Nachweis "naheliegend"

    Hast Du Dich schon einmal mit dem Thema Pseudozufallszahlengeneratoren befasst? Dann solltest Du nämlich wissen, dass es keine Reproduzierbarkeit gibt. Es gibt allenfalls statistische Aussagen, die Du treffen kannst. Willst Du jetzt noch argumentieren, dass, wenn der Fachmann X Versuche macht...
  3. L

    LLMs als Brücke für Nachweis "naheliegend"

    Auf jeden Fall arbeiten die mit Zufallselementen, so dass der Output eines LL.M. immer zufällig ist. Siehe nur als ein Beispiel von vielen: Is Temperature the Creativity Parameter of Large Language Models? Allein mit diesem Argument kann sich der Patentinhaber wunderbar verteidigen (etwa wie...
  4. L

    DE § 23 PatG Vollmacht zur Erklärung der Lizenzbereitschaft

    Es ist üblich, die Jahresgebührenzahlungen an spezielle Dienstleister auszulagern (in DE gibt es ja einen ganz großen Namen in der Branche, ich will jetzt keine Schleichwerbung machen), die dann das gesamte Portfolio weltweit abdecken. Das ist halt billiger, als einen oder mehrere Anwälte damit...
  5. L

    DE § 23 PatG Vollmacht zur Erklärung der Lizenzbereitschaft

    Wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du die Vollmacht für die Lizenzbereitschaftserklärung registrieren, damit nicht immer die Vollmacht vorgelegt werden muss. Dafür gilt Mitt. 6/06 Präs/DPMA, so dass nur die vom DPMA vorgegebenen Formulare zur Registrierung verwendet werden können. Weil dabei...
  6. L

    DE Teilanmeldung ohne Figuren

    Die wohl h.M. ist aber Benkard PatG/Schacht, 12. Aufl. 2023, PatG § 39 Rn. 94:
  7. L

    DE Teilanmeldung ohne Figuren

    Genau, was hier aber eben nicht in der dafür vorgeschriebenen Frist nach § 39 Abs. 3 PatG erfolgt ist, wie schon im obigen Zitat aus dem BPatG-Beschluss erläutert wird.
  8. L

    DE DPMA Angestelltenvollmacht – Angestellter eines Konzernunternehmens im Ausland

    Noch als Ergänzung, das Nexusproblem gilt natürlich insbesondere auch anders herum, dass für das deutsche Unternehmen keine ausländischen Steuerpflichten im Wohnsitzland des Bevollmächtigten ausgelöst werden sollten.
  9. L

    DE DPMA Angestelltenvollmacht – Angestellter eines Konzernunternehmens im Ausland

    Der Hintergrund ist § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG, weil z.B. kein Inlandsvertreter nach § 25 Abs. 1 PatG notwendig ist, da das Unternehmen seinen Sitz gerade in DE hat. Problematisch könnte es aber steuerlich werden, weswegen es in Konzernen üblich ist, nur Personen mit Wohn- und Arbeitssitz im...
  10. L

    Künstliche Intelligenz (KI)

    Gewisse Personen haben krampfhaft nach einem Test Case für KI als Erfinder gesucht, bis dann ein gewisser Dr. Stephen Thaler sein DABUS als Beispielsfall angeboten hat, mit dem man dann in vielen Ländern an den Start gegangen ist. Jeder, der die DABUS-Anmeldungen angeschaut und verstanden hatte...
  11. L

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Das Argument mag bei freiberufliches EPA-Vertretern ziehen, aber warum sollte das gerade auch für In-house Mitarbeiter gelten, wenn es doch für Syndikusanwälte einer speziellen gesetzlichen Regelung bedurfte?
  12. L

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Siehe z.B. die sehr instruktiven Ausführungen hier: https://www.finnegan.com/en/insights/articles/atty-privilege-when-u-s-patent-case-involves-foreign-attys.html Und wegen § 3 PAO muss man doch auch als „nur“ EPA-Vertreter neidlos anerkennen, dass der Umfang der Tätigkeiten eines deutschen PAs...
  13. L

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Genau, das hat schon schon Schäfers in seinem Beitrag in der Festschrift 50 Jahre VPP von 2005 erkannt, das die wesentliche Schwäche der Lösung im EPÜ darin liegt, dass sie nur die Verfahren vor dem EPA regelt, die ohnehin keine „discovery“ kennen. Deshalb kann man eben genauso gut...
  14. L

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Mir ist leider nicht klar, was Du mit „Vertrag über Attorney client privilege zustande kommen“ meinst (in USA haben die inhouse Attorneys auch nur einen ganz normalen Arbeitsvertrag, der oft sogar gar nicht schriftlich abgeschlossen wird, ist eben nur employment at will), aber wenn Du Dich auf...
  15. L

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Dann kennen Deine Bosse in Spanien doch zumindest das Thema: https://inhouse-legal.eu/legal-privilege/spanish-decree-law/ Ob das dann solche Vorteile bei Euch bringt wie etwa das Attorney Client Privilege im Rahmen einer Discovery im amerikanischen Zivilprozess, in dem auch das deutsche...
  16. L

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Naja, seit 2016 ist der Syndikusanwalt sowohl für RAs als auch für PAs gesetzlich normiert. Die Rechtslage hat sich also seitdem grundlegend geändert. In vielen anderen Ländern wie z.B. AT und FR gibt es nichts vergleichbares. Grundlegend hat sich auch die Rechtslage in Bezug auf das...
  17. L

    Unzulässige Erweiterung bei Teilanmeldung

    Tatsächlich ist der Bezug auf BGH Sammelhefter von Hans35 sehr unglücklich gewählt, da es dort um die 2006 abgeschaffte Teilung des Patents im Einspruchsverfahren ging. Zu dem von Dir diskutierten Thema existiert noch gar keine BGH-Entscheidung. Im Schrifttum wurde das Thema aber sehr umfänglich...
  18. L

    DE Ausbildung berufsbegleitend?

    Schau Dir mal § 8 Abs. 1 PatAnwAPrV an. Für die Abgrenzung Vollzeit vs. Teilzeit siehe § 2 TzBfG. Bei 38 Stunden in der Woche sollte es auch keine Probleme geben. Die IG-Metall Tarifverträge haben ja je nach Branche wöchentliche Arbeitszeiten von 35, 36 oder 37 Stunden. Wenn Du in der...
  19. L

    Unzulässige Erweiterung bei Teilanmeldung

    Das ist streitig (dafür der Schulte-Kommentar, dagegen der Benkard-Kommentar). Siehe z.B. Ann, Patentrecht, 8. Auflage 2022, § 25, Rn. 221:
  20. L

    Praxis Zulassung als Patentanwalt dann Wechsel in die Industrie und Syndikus?

    Ach so, noch als Ergänzung: Das Geldwäschegesetz gilt auch für Syndikusanwälte über § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG, was dann erhebliche Verpflichtungen für den Arbeitgeber nach sich ziehen kann. Allein das kann schon abschreckend genug sein, einen Syndikus-PA zu haben.
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