die gleichzeitige Tätigkeit als Syndikuspatentanwalt und als freiberuflicher Patentanwalt

Hoffee

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe gelegentlich beobachtet, dass eine Person, die in Patentabteilung eines Industrieunternehmens (A) tätig ist, zusätzlich eine eigene Kanzlei (B) hat und gleichzeitig im Patentanwaltsregister unter dem Namen einer dritten Kanzlei (C) eingetragen ist.

Lässt sich dies dadurch erklären, dass der Arbeitgeber (A) dem Syndikuspatetnanwalt gemäß § 41a Abs. 5 Nr. 3 PAO erlaubt hat, im Namen der Kanzlei (C) Rechtsdienstleistungen zu erbringen?

Ist die gleichzeitige Tätigkeit als Syndikuspatentanwalt und als freiberuflicher Patentanwalt grundsätzlich zulässig, sofern Arbeitgeber der freiberuflichen Tätigkeit ausdrücklich zustimmt?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Ein angestellter PAss kann als solcher im gewerblichen Rechtsschutz für A tätig sein oder als Syndikus-PA. Dann gelten aber die Tätigkeitsverbote nach § 155a PAO, wenn er zusätzlich als freier PA zugelassen ist. Eine solche Zulassung ist aufgrund von BVerfG-Rechtsprechung grundsätzlich möglich, wenn er vor der Zulassung der Kammer eine Freistellungserklärung des Arbeitgebers vorlegt, damit insbesondere § 39a Abs. 1 PAO gewährleistet ist. Siehe dazu auf der Website der Kammer das entsprechende Dokument zum Zulassungsverfahren, welches auf die verlangte Vorlage für die Ergänzung des Arbeitsvertrages verweist.

Nach § 41d Abs. 4 PAO kann man m.E. in einem Arbeitsverhältnis nur eine Kanzlei als Syndikus-PA haben, da es nur eine regelmässige Arbeitsstätte geben kann (entweder Homeoffice oder Büro, selbst bei Hybridmodellen). Wahrscheinlicher ist daher eine Tätigkeit als Einzelkämpfer als freier PA zusätzlich zur Syndikus-PA-Tätigkeit, der auch irgendwie mit einer Kanzlei zusammenarbeitet. Mehrfache Syndikus-PA Tätigkeiten für nicht verbundene Unternehmen wären m.E. sehr außergewöhnlich.
 
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