Der Entwurf wurde nach meinem Verständnis schon angenommen, entspricht dann also der endgültigen Regelung.
Und ja, es dürfen sich alle Europäischen Patentanwälte, die den Hagenkurs oder den Vorgänger (Fischbachau-Seminar) absolviert haben, in der Übergangszeit von einem Jahr eintragen lassen...