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  1. E

    DE DPMA-Jahresgebühren – Lastschrift der Bundeskasse Weiden fehlgeschlagen

    Ich würde nach Option (b) vorgehen, da die Frist noch nicht abgelaufen ist. Ich weiß ebenfalls nicht, wie die Bundeskasse vorgeht, aber es ist Sache des Gebührenschuldners, für ausreichende Deckung zu sorgen. Wenn ich mir die Konstellation in 7 W (pat) 3/16 durchlese, habe ich den Eindruck, dass...
  2. E

    PCT Gibt es noch "Bestimmungsgebühren" im PCT?

    Wie schon richtig vermutet, wurde die Bestimmungsgebühr zum 1.1.2004 abgeschafft - siehe beispielsweise EPA Abl. 2003, 574. Man konnte oder wollte den PCT selbst nicht ändern (diplomatische Konferenz wäre nötig gewesen), so dass die Bestimmungsgebühr dort noch als Relikt auftaucht.
  3. E

    EPÜ Übersetzung PCT-Anmeldung nach Eintritt regionale Phase

    Nein. Die Frist nach R 6(1) ist schon zwei Monate nach PCT-Anmeldetag abgelaufen. Übersetzung muss in Weiterbehandlungsfrist eingereicht werden. Falls die WB-Frist noch nicht abgelaufen ist, würde ich wenigstens eine Maschinenübersetzung, die z.B. über WIPO Patentscope erzeugt werden kann...
  4. E

    EPÜ Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht

    Nun muss ich meine Aussage doch korrigieren: Der Entwurf wurde vom Vorbereitenden Ausschuss angenommen. Er muss allerdings noch vom Verwaltungsausschuss des EPGÜ beschlossen werden. Das ist noch nicht geschehen. Entschuldigung für gestiftete Verwirrung.
  5. E

    EPÜ Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht

    War ja nur mein Verständnis ;). Und zur Weiterführung: Angenommen wird (oder m.E. wurde) ja auch wirklich der Entwurf, der durch die Annahme dann zur Regelung über das EPLit wird. Und das, was derzeit abrufbar ist, ist der Entwurf, der bei der Abstimmung wohl vorgelegen hat. Dass er mit...
  6. E

    EPÜ Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht

    Der Entwurf wurde nach meinem Verständnis schon angenommen, entspricht dann also der endgültigen Regelung. Und ja, es dürfen sich alle Europäischen Patentanwälte, die den Hagenkurs oder den Vorgänger (Fischbachau-Seminar) absolviert haben, in der Übergangszeit von einem Jahr eintragen lassen...
  7. E

    US Nicht finaler US-Prüfungsbescheid mit finaler Uneinheitlichkeit

    Schau mal in die letzte Eingabe der US-Kollegen, ob da bei dem Verfahrensanspruch (withdrawn) oder (cancelled) steht. Falls (withdrawn) steht, wird der Anspruch nach meiner Kenntnis weiter mitgezählt, ein weiterer unabhängiger Anspruch würde Gebühren auslösen. Auch hier wären die US-Kollegen...
  8. E

    US Nicht finaler US-Prüfungsbescheid mit finaler Uneinheitlichkeit

    In der Praxis behält man bei einem restriction requirement nie die Ansprüche, die nicht ausgewählt wurden, sondern würde - wie in Deinem Fall - idealerweise am Schluss noch einheitliche Ansprüche der anderen Kategorie anfügen können. Das sind dann aber neue Ansprüche, nicht etwa die...
  9. E

    US Nicht finaler US-Prüfungsbescheid mit finaler Uneinheitlichkeit

    Aus diesem Textbaustein sieht man nicht, ob es ein election requirement oder ein restriction requirement ist. Der Bescheid muss irgendwo eine Aussage zu den unterschiedlichen Erfindungen enthalten. Wenn es heißt: "The application relates to the following Groups of inventions: Group I: Claims...
  10. E

    US Nicht finaler US-Prüfungsbescheid mit finaler Uneinheitlichkeit

    Wenn Du absolut sicher bist, dass die Umformulierung des Verfahrensanspruchs dazu führt, dass der Uneinheitlichkeitseinwand nicht mehr haltbar ist, würde ich versuchen, den geänderten Verfahrensanspruch als neuen unabhängigen Anspruch am Ende des Anspruchssatzes anfügen. Man muss keinen RCE...
  11. E

    CA: Small Entity Status in Kanada

    Ich würde schon aus Haftungsgründe dem Ratschlag der Auslandskollegen folgen. Die CA-Amtsgebühren sind ja relativ moderat, dafür würde ich kein Risiko eingehen, wenn die Kollegen davon abraten.
  12. E

    US Nicht finaler US-Prüfungsbescheid mit finaler Uneinheitlichkeit

    War es denn nun ein restriction requirement oder ein election requirement? Der Sachverhalt klingt eher nach restriction requirement als election requirement. Restriction requirement: Sinnvoll wäre, erst einmal mit den nicht gestrichenen Ansprüchen zu einer voraussichtlich gewährbaren Fassung...
  13. E

    DPMA verschlampert Teile der Prioritätsunterlagen

    M.E. dürfte das Mängelbehebungsverfahren nach R. 59 EPÜ (EP-direkt) oder R. 163(2) EPÜ (Euro-PCT) auch in einem solchen Fall greifen. Als Anmeldervertreter würde ich die Eingangsstelle anrufen und bitten, eine Aufforderung nach R. 59 EPÜ oder R. 163(2) EPÜ zu schicken. Beim DPMA wäre m.E. das...
  14. E

    ArbnErfG Diensterfindung - Anmeldung nicht durch Arbeitgeber

    Sowohl beim EPA als auch beim DPMA gibt man auf dem entsprechenden Formular an, wie der Anmelder zum Recht auf das Patent gekommen ist (z.B. DPMA: "Das Recht auf das Patent ist auf den Anmelder übergegangen durch ..."). Wie etwaige Rechtsvorgänger das Recht erhalten haben, muss aber nicht...
  15. E

    Vertreterbefugnis Deutscher Patentanwalt/-assessor

    Ja, weil damit eine EU (eigentlich damals noch: EG)-RiLi umgesetzt wurde. In England werden nach meiner Kenntnis beispielsweise einige der foundation Level paper für die PA-Prüfung erlassen, wenn man die deutsche Zulassung hat. Das gilt aber auch, wenn man beispielsweise die EQE bestanden hat.
  16. E

    PAP (p) Patentanwaltsprüfung, III/2009, praktisch, Teil II, Frage 1.

    AW: Patentanwaltsprüfung III/2009, praktisch, Teil II, Frage 1 INMHO bei beiden Unternehmen als Bruchteilsgemeinschaft. Vielleicht solltest Du mal BGH Blendschutzbehang und Biedermeiermanschetten überfliegen. Zumindest im ersten Fall ging es auch um eine Konstellation, bei der eine Erfindung...
  17. E

    PAP (p) Patentanwaltsprüfung, III/2009, praktisch, Teil II, Frage 1.

    Ich würde sagen nein, sofern nichts vertraglich vereinbart ist. Grundlage: § 6 PatG. Das Recht steht originär dem Erfinder zu. Der Auftraggeber könnte allenfalls Rechtsnachfolger sein, aber es gibt keinen dahingehenden Vertrag.
  18. E

    2 Einschätzungsfragen, Londoner Abkommen

    Nur, so lange man nicht klagen will (Art. 4 ÜbersVO). Ich finde es nicht so abwegig, gleich auf DE zu übersetzen, falls man doch einmal einen Streit aus dem Patent führen will.
  19. E

    2 Einschätzungsfragen, Londoner Abkommen

    INMHO wird das deutschsprachige Übersetzungsgeschäft mit dem Einheitspatent für einen Zeitraum von wenigstens sechs Jahren wieder zunehmen. Jedenfalls wäre es für Anmelder englischsprachiger EPs sinnvoll, die im Übergangszeitraum benötigte Übersetzung in einer Sprache einzureichen, die möglichst...
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