hyperandy
*** KT-HERO ***
In wie weit kann oder darf einer Deutscher Patentanwalt/Patentassessor vor anderen nationalen Ämtern von EU-Mitgliedstaaten vertreten? Gibt es vergleichbare Regelungen wie die Deutsche Eignungsprüfung PAZEignPrG? Gibt es ggf. in den nationalen Gesetzen eine vergleichbare Regelung wie §25(2) PatG? Wo finde ich hier Informationen?