Art. 4(2) PCT und Art. 14(3)(b) beziehen sich auf Bestimmungsgebühren, aber es scheint, dass diese Gebühren (ggf. seit Einführung der automatischen Bestimmung aller Vertragsstaaten seit dem 1.1.2004?) nicht mehr existieren. Sie sind z.B. nicht mehr im Applicant's Guide 5.184 als zur entrichtende Gebühren bei Anmeldung erwähnt. Oder täusche ich mich?