hyperandy
*** KT-HERO ***
Die Frage dort lautet:
1. Einmal abgesehen von der widerrechtlichen Entnahme: Wir sind bislang davon ausgegangen, dass uns aufgrund des bezahlten Auftrages die Rechte an der Erfindung in jedem Fall zustünden. Können Sie uns das bestätigen?
Wer hat eine gute Antwort auf diese Frage? Ich würde sagen, ja, wenn es keine anders lautende schriftliche Vereinbarung gibt, aber auf welcher gesetzlichen Grundlage? Werksvertrag §631 BGB und nachfolgender Rechtsmangel?
1. Einmal abgesehen von der widerrechtlichen Entnahme: Wir sind bislang davon ausgegangen, dass uns aufgrund des bezahlten Auftrages die Rechte an der Erfindung in jedem Fall zustünden. Können Sie uns das bestätigen?
Wer hat eine gute Antwort auf diese Frage? Ich würde sagen, ja, wenn es keine anders lautende schriftliche Vereinbarung gibt, aber auf welcher gesetzlichen Grundlage? Werksvertrag §631 BGB und nachfolgender Rechtsmangel?