Du hast hier nichts übersehen. Es ist. Wäre es anders, dann überlege Dir doch einmal, was Du hier von der Öffentlichkeit verlangst.
Was die Öffentlichkeit nicht kennt, kann man ihr auch nicht verbieten. Der Schutz läuft ja auf ein Ausschließlichkeitsrecht (beim Patent) hinaus. Einzige Ausnahme...