Also es gilt wohl immer noch Art. 123(3) EPÜ, d.h. der Schutzbereich kann nicht erweitert werden. Es heisst ja auch Beschränkungsverfahren. Deshalb wäre mein Vorschlag: aus den ausgegliederten Teilanmeldungen neue Teilanmeldung einreichen mit allen Änderungen die gewünscht sind, wobei der neue...