Gutes Gedächtnis:
§3 Abs. 2 PAO: "Der Patentanwalt hat die berufliche Aufgabe,
1. in Angelegenheiten der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung eines Patents, eines ergänzenden Schutzzertifikats, eines Gebrauchsmusters, eines Geschmacksmusters, des Schutzes einer Topographie...