Dem schließe ich mich an, es scheint allerdings entgegen der oben geäußerten Vermutung, die Frist sei so gewählt, damit der endgültige Schutzbereich des EP-Patentes feststehe, so zu sein, dass das Loch im deutschen Patent den Umfang des ursprünglichen EP-Patentes hat. Alles, was dann im...