Bekanntlich muss man dem Arbeitnehmererfinder die Anmeldung anbieten, bevor man diese bewußt fallen lässt. Der Arbeitnehmererfinder hat 3 Monate Zeit, sich die Sache zu überlegen (§ 16 ArbEG).
Außerdem (BGH "Drahtinjektionseinrichtung", Leitsatz b):
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während...