Es gibt beim EPA ja die Möglichkeit, die Beschleunigung eines Einspruchsverfahrens zu beantragen, wenn eine Verletzungsklage aus dem relevanten EP Patent anhängig ist (Mitteilung des EPA vom 17.03.2008, Abl. 4/2008, S.221).
Weiß jemand, ob eine Beschleunigung auch möglich ist, wenn keine...