DE Nichtigkeitsverfahren - mitwirkender RA/PA

Fip

*** KT-HERO ***
Bei der Kostenerstattungspflicht im Nichtigkeitsverfahren sind sich die Senate des BPatG ja dauerhaft uneinig. Nun hat der 4. Senat die Rechtsbeschwerde zugelassen (siehe Link).

http://www.bundespatentgericht.de/c...tigkeitssenat/2012/04035za11zu04082ni08EU.pdf

Mir stellt sich die Frage, was denn eigentlich passiert, wenn der Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter die Nichtigkeitsklage einlegt und der Patentanwalt mitwirkt. Ändert sich dann etwas? Würde es ggf. Sinn machen, so vorzugehen?
 

Fip

*** KT-HERO ***
Der BGH hat schon 2012 entschieden, dass sowohl die Erstattung der RA als auch der PA Kosten zu erfolgen hat, zumindest wenn auch eine Verletzungsklage anhängig ist.

Die Leitsatzentscheidung (vom selben Tag) ist diese:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...1557648cfcf2af08c2fd4ce4&nr=62941&pos=1&anz=3

Ja, nach dem Thread hat sich die Frage durch die dann ergangene BGH Entscheidung sicherlich zum Teil erledigt. Aber auch nur zum Teil. Denn nach wie vor stellt sich die Frage, was passiert, wenn z.B. ein Rechtsanwalt, der von seinem Mandanten mit einer isolierten Nichtigkeitsklage beauftragt ist und diese als Prozessvertreter einlegt, einen Patentanwalt hinzuzieht, der im Nichtigkeitsverfahren mitwirkt. Zugegeben, das ist nicht sehr wahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
 
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