Solange man
a) nicht in Rechte anderer (also fremde Patente, Marken, Geschmacksmuster, Urheberrecht etc.) eingreift ,
b) keine produktspezifischen Gesetze, Normen o.Ä. verletzt (z.B. Zulassung von Medikamenten, ...),
c) formal gewerblich tätig sein darf (Gewerbeschein, evt. Meisterbrief, ...)...