Hallo zusammen,
in Klasse 41 der Nizza Klassifikation findet man zum Beispiel die Dienstleistung "Durchführung von Spielen im Internet".
Aus welchem driftigen Grund sollte man bei der Anmeldung einer Marke die Beschränkung auf das "Internet" vornehmen, und nicht noch den Zusatz ", und in anderen Datennetzen" anhängen?
Hypothetisch gefragt: Was passiert, wenn es mal ein "next generation internet" gibt, das dann nicht mehr "Internet" heisst. Ist in diesem Fall die Marke, die vormals für Dienstleistungen im "Internet" eingetragen wurde, für dieses neue Datennetz nicht mehr geschützt?
Grüße
Student
in Klasse 41 der Nizza Klassifikation findet man zum Beispiel die Dienstleistung "Durchführung von Spielen im Internet".
Aus welchem driftigen Grund sollte man bei der Anmeldung einer Marke die Beschränkung auf das "Internet" vornehmen, und nicht noch den Zusatz ", und in anderen Datennetzen" anhängen?
Hypothetisch gefragt: Was passiert, wenn es mal ein "next generation internet" gibt, das dann nicht mehr "Internet" heisst. Ist in diesem Fall die Marke, die vormals für Dienstleistungen im "Internet" eingetragen wurde, für dieses neue Datennetz nicht mehr geschützt?
Grüße
Student