Hallo Kugelblitz,
stimmt, es gibt es auch Gründe, beide zu behalten, das ist eben eine Kosten-Nutzen-Abwägung.
Zum Thema UPC/BPatG: Jedenfalls in der Übergangszeit hat der Nichtigkeitskläger das Wahlrecht zwischen UPC und BPatG, wenn kein opt-out erklärt ist. (Bei opt-out fällt der Grund...