O.k. danke, nochmal für mich zum Mitmeißeln:
Wenn also der Patentassessor oder Syndikus zum Beispiel gegenüber Ämtern, Gerichten, Wettbewerbern, Kunden usw. tätig wird, dann kann das eine Rechtdienstleistung gem. RDG sein.
Und was folgt dann daraus -- bzw. gibt es dabei wieder irgendwelche...