Die Erfahrung zeigt: In der ersten August-Woche sind die Ergebnisse da.
Noch eins am Rande: Es gibt inzwischen D-Entscheidungen, die ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese "Selbstverpflichtung" nicht als Grund angeführt werden kann, eine evtl. notwendige nochmalige Korrektur nicht...