Hallo zusammen,
Finanzamt und Steuerberater haben mich hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Ausbildung zum Patentanwalt, insbesondere hinsichtlich der im Amtsjahr anfallenden Kosten, ein wenig verwirrt. Nach Aussage meines Steuerberaters, der wahrscheinlich noch nie einen Patentanwaltskandidaten beraten hat, handelt es sich bei der "Ausbildung" zum Patentanwalt im steuerrechtlichen Sinne nicht um eine Ausbildung, sondern um eine "Weiterbildung", deren Kosten mit maximal 4000 EUR/Jahr von der Steuer absetzbar sind. Als Begründung führt der Steuerberater an, dass man sich von einer zweifelsohne berufsqualifizierenden Erstausbildung (Dipl.-Phy., Ingenieur, Chemiker ...) freiwillig zum Patentanwalt weiterbildet.
Nach dem Hörensagen sieht das Finanzamt München den Sachverhalt anders. Dort ist man der Meinung, dass es sich um eine Ausbildung im steuerrechtlichen Sinne handelt. Dies wird wohl u. a. damit begründet, dass sich die Ausbildung nach der PatAnwPAO erfolgt - und wo "Ausbildungsordnung" draufsteht, kann keine "Weiterbildung" drin sein. Der Vorteil bei dieser Sichtweise ist, dass die Ausbildungskosten in tatsächlicher Höhe steuerlich absetzbar sind, d. h. der 4000-Euro-Deckel entfällt.
Kann jemand aus eigener Erfahrung berichten, wie sich das Finanzamt positioniert hat?
Finanzamt und Steuerberater haben mich hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Ausbildung zum Patentanwalt, insbesondere hinsichtlich der im Amtsjahr anfallenden Kosten, ein wenig verwirrt. Nach Aussage meines Steuerberaters, der wahrscheinlich noch nie einen Patentanwaltskandidaten beraten hat, handelt es sich bei der "Ausbildung" zum Patentanwalt im steuerrechtlichen Sinne nicht um eine Ausbildung, sondern um eine "Weiterbildung", deren Kosten mit maximal 4000 EUR/Jahr von der Steuer absetzbar sind. Als Begründung führt der Steuerberater an, dass man sich von einer zweifelsohne berufsqualifizierenden Erstausbildung (Dipl.-Phy., Ingenieur, Chemiker ...) freiwillig zum Patentanwalt weiterbildet.
Nach dem Hörensagen sieht das Finanzamt München den Sachverhalt anders. Dort ist man der Meinung, dass es sich um eine Ausbildung im steuerrechtlichen Sinne handelt. Dies wird wohl u. a. damit begründet, dass sich die Ausbildung nach der PatAnwPAO erfolgt - und wo "Ausbildungsordnung" draufsteht, kann keine "Weiterbildung" drin sein. Der Vorteil bei dieser Sichtweise ist, dass die Ausbildungskosten in tatsächlicher Höhe steuerlich absetzbar sind, d. h. der 4000-Euro-Deckel entfällt.
Kann jemand aus eigener Erfahrung berichten, wie sich das Finanzamt positioniert hat?