MedTechMan
BRONZE - Mitglied
Liebe Forumsteilnehmer
Nach längerem Recherchieren bin ich leider noch nicht auf eine verlässliche Aussage gestossen, welche mir meine Frage beantwortet: welchen Bedingungen muss die sogenannte "Berufserfahrung" genügen, damit man die EPA-Prüfung absolvieren kann?
Auszug aus Wikipedia: "Berufserfahrung hat, wer ein Praktikum unter Leitung eines zugelassen Vertreter abgeleistet hat oder als Angestellter in einem Unternehmen mit Sitz in einem Vertragsstaat mit Patentangelegenheiten befasst gewesen ist."
Ich werde ab dem neuen Jahr in einem Unternehmen für Patentbewertung/-verwertung anfangen. Dort "befasse" ich mich auch mit Patentangelegenheiten. Ist dieses jedoch aussreichend oder muss ich an der Entstehung von Patentschriften beteiligt sein? Wer kann mir genaue Auskunft geben?
Grüsse,
MedTechMan
Nach längerem Recherchieren bin ich leider noch nicht auf eine verlässliche Aussage gestossen, welche mir meine Frage beantwortet: welchen Bedingungen muss die sogenannte "Berufserfahrung" genügen, damit man die EPA-Prüfung absolvieren kann?
Auszug aus Wikipedia: "Berufserfahrung hat, wer ein Praktikum unter Leitung eines zugelassen Vertreter abgeleistet hat oder als Angestellter in einem Unternehmen mit Sitz in einem Vertragsstaat mit Patentangelegenheiten befasst gewesen ist."
Ich werde ab dem neuen Jahr in einem Unternehmen für Patentbewertung/-verwertung anfangen. Dort "befasse" ich mich auch mit Patentangelegenheiten. Ist dieses jedoch aussreichend oder muss ich an der Entstehung von Patentschriften beteiligt sein? Wer kann mir genaue Auskunft geben?
Grüsse,
MedTechMan