Naja, die Mutter wird ja wohl wissen wer ihre Arbeitnehmer sind , wenn sie in der Erfindernennung mittels § 6 Erfindergesetz eine Inanspruchnahme erklärt, obwohl es sich um Arbeitnehmer der Tochter handelt.
Aber es scheint wie in vielen anderen Fällen auch, wo kein Kläger, da kein Richter.