Mal angenommen ein Arbeitnehmer ist als Patentreferent bei einem Unternehmen angestellt.
Er macht FTOs, berät die Geschäftsführung in Verletzungsangelegenheiten und formuliert Verträge mit.
In wiefern spielt hierbei eigentlich das Thema Rechtsberatungsgesetz eine Rolle. Im beispiel ist der Mitarbeiter
weder Patentanwalt, noch Rechtsanwalt.
Wie sieht es hier mit der Haftung des Mitarbeiters aus, wenn er z.B. bei der FTO ein wichtiges Schutzrecht übersieht oder
bei einer Verletzungsprüfung einen Fehler macht und entgegen seiner Einschätzung sich später herausstellt, dass doch eine
Verletzung vorliegt. Er den AG aber dazu geraten hat das Patent nicht zu beachten, weil nach seiner Einschätzung keine Verletzung vorliegt ?
Er macht FTOs, berät die Geschäftsführung in Verletzungsangelegenheiten und formuliert Verträge mit.
In wiefern spielt hierbei eigentlich das Thema Rechtsberatungsgesetz eine Rolle. Im beispiel ist der Mitarbeiter
weder Patentanwalt, noch Rechtsanwalt.
Wie sieht es hier mit der Haftung des Mitarbeiters aus, wenn er z.B. bei der FTO ein wichtiges Schutzrecht übersieht oder
bei einer Verletzungsprüfung einen Fehler macht und entgegen seiner Einschätzung sich später herausstellt, dass doch eine
Verletzung vorliegt. Er den AG aber dazu geraten hat das Patent nicht zu beachten, weil nach seiner Einschätzung keine Verletzung vorliegt ?