Aktueller Inhalt von Lysios

  1. L

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Das habe ich ganz übersehen. Das ist natürlich wirklich ein Unding. Dann passt das auch zu der Selbstbeweihräucherung hinsichtlich der überlegenen Recherchequalität des DPMA.
  2. L

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Es gibt aber keinen Anspruch darauf: Das Amt bemüht sich nur, die Ziele aus dem Merkblatt zu erreichen. Verbindlich sind nur die Rechercherichtlinien und da gilt nur first come, first serve, solange man nicht von jemand anderem mit einem begründeten Beschleunigungsantrag überholt wird.
  3. L

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Darauf kam es hier aber gerade nicht an. Siehe hierzu den Vortrag der Anmelderin:
  4. L

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Siehe z.B. Wikipedia: Goldstandard (Verfahren) Es bedeutet also ganz einfach, dass der Senat es als erwiesen ansieht, dass der überwiegende Teil der Gemeinschaft der "interessierten Kreise" (also insbesondere Anmelder und deren Anwälte sowie Rechtsgelehrte) die Qualität der Patentrecherche des...
  5. L

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Das wirklich bemerkenswerte an dieser Entscheidung ist doch bloß dieser Satz: Die Frage für mich ist daher, ob das wirklich pauschal für alle Gebiete der Technik so stimmt? Ich höre oft von Kollegen, dass das EPA besser ist. Insbesondere bei der Frage, ob man gleich eine PCT-Anmeldung auf...
  6. L

    Hat schon mal jemand die GBK des EPA angerufen?

    Wenn das wirklich eine Frage ist, dann wäre meine Antwort, dass Kür nicht passend ist, da vom Ermessensspielraum des Gesetzgebers die Rede ist. Der dreistufige Instanzenzug für die ordentliche Gerichtsbarkeit in DE ist lange vor dem GG historisch gewachsen und hat sich so bewährt. Art. 19 Abs. 4...
  7. L

    Hat schon mal jemand die GBK des EPA angerufen?

    Sehr erhellend ist hierzu BVerfG Beschluss vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10 zum Beschwerdeverfahren gemäß EPÜ. Siehe etwa Rn. 138:
  8. L

    Hat schon mal jemand die GBK des EPA angerufen?

    Das ist aber ständige Rechtsprechung im Anschluss an R 1/08 v. 15.7.2008, Egr. 2.1 (siehe nur Benkard EPÜ/Beckedorf, 4. Aufl. 2023, EPÜ Art. 112a Rn. 15 mit vielen weiteren Beispielen).
  9. L

    DE Anschrift des Anmelders (PatV)

    §§ 1, 2, 3, 17 HGB: Ein Kaufmann kann ja auch eine natürliche Person sein, und diese muss nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB zwingend mehr als Ihren bloßen bürgerlichen Namen als Firma nutzen. Tatsächlich muss die Firma den Namen gar nicht enthalten, auch wenn es oft der Fall ist.
  10. L

    EPÜ V-Entscheidungen des EPA

    Hier geht es wirklich um V-Entscheidungen der Prüfungs- und Einspruchabteilungen. Der Wikipedia-Artikel verweist tatsächlich auf die archivierte Seite von 2007: Und auf der EPA-Seite stand (wie schon 2003):
  11. L

    EPÜ V-Entscheidungen des EPA

    Also in eine T-Entscheidung können sie definitiv nicht umbenannt worden sein, weil das ja die Entscheidungen der technischen Beschwerdekammern sind, wohingegen die V-Entscheidungen die von Prüfungs- und Einsppruchsabteilungen sind. Was ich mir vorstellen könnte ist, dass diese V-Entscheidungen...
  12. L

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Wenn der Senat eine Analogie vorgenommen hätte, dann hätte er geschrieben „nach § 35 Abs. 2 Satz 1 PatG analog“. Dass er eine direkte Anwendung vornimmt, ergibt sich schon hieraus: Im übrigen widersprichst Du Dir, da die einzigen nachgereichten Zeichnungen lange vor dem Beschluss und bereits...
  13. L

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Dir ist schon bewußt, dass das die gleiche Entscheidung ist, auf die ich bereits in meinem letzten Post hingewiesen habe? Hier hatte der Prüfer nämlich gerade das Verfahren nach § 35 Abs. 2 PatG direkt und nicht analog anwenden müssen, weil eben keine unaufgeforderte Nachreichung der...
  14. L

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Ich halte es da mit Benkard PatG/Schacht, 12. Aufl. 2023, PatG § 35 Rn. 25: Hilfreich ist trotzdem (a.a.O. Rn 27): Siehe dazu nur oben bereits erwähnten BPatG Beschl. v. 23.5.2016 – 19 W (pat) 19/15:
  15. L

    DE Bindungswirkung einer Entscheidung im Prüfungsverfahren über die Offenbarung

    Zumindest das DPMA hat da aber eine andere Auffassung dazu. Siehe Ziffer 1.1 Abs. 3 in den Prüfungsrichtlinien 2022:
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