§§ 1, 2, 3, 17 HGB: Ein Kaufmann kann ja auch eine natürliche Person sein, und diese muss nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB zwingend mehr als Ihren bloßen bürgerlichen Namen als Firma nutzen. Tatsächlich muss die Firma den Namen gar nicht enthalten, auch wenn es oft der Fall ist.