Der Aufsichtsrat des EPA hat am 20. April 2020 beschlossen, die Europäische Eignungsprüfung 2020 vollständig entfallen zu lassen. Der Beschluss lautet wie folgt:
Der Aufsichtsrat,
gestützt auf die Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung für zugelassene Vertreter (VEP), die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten sind (Zusatzpublikation 2, ABl. EPA 2019), insbesondere auf Artikel 3 Absätze 1 und 2, beschließt:
Artikel 1
2020 findet keine europäische Eignungsprüfung statt (weder Vorprüfung noch Hauptprüfung bestehend aus den Aufgaben A, B, C und D).Artikel 2
In Anbetracht der derzeitigen außergewöhnlichen Umstände und gemäß Artikel 3 Absatz 1 kann sich auf Wunsch jeder zur Hauptprüfung 2021 anmelden, sofern die in Artikel 11 VEP genannten Bedingungen erfüllt sind.Artikel 3
Bewerber, die sich für die Hauptprüfungsaufgaben 2020 angemeldet hatten, gelten als für dieselben Aufgaben 2021 angemeldet. Die entsprechenden Gebühren werden auf 2021 übertragen. Die Bewerber können sich für zusätzliche Prüfungsaufgaben anmelden, sofern sie die entsprechenden Gebühren entrichten. Den Bewerbern wird eine Frist eingeräumt, innerhalb derer sie von der Prüfung oder von bestimmten Aufgaben zurücktreten können; in diesem Fall werden die entsprechenden Gebühren erstattet.Artikel 4
Nur für die Hauptprüfung 2021 werden die Antworten der Bewerber entweder auf der Grundlage der Rechtstexte und Dokumentenfassungen benotet, die am 31. Oktober 2019 in Kraft waren, oder auf der Grundlage derjenigen, die am 31. Oktober 2020 in Kraft sein werden, je nachdem, bei welcher der beiden Fassungen der Bewerber die höhere Punktezahl erreicht.Artikel 5
Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.Geschehen zu München am 20. April 2020.
Für den Aufsichtsrat
Beschluss des Aufsichtsrates
Der Vorsitzende
Fritz Schweinzer
Der Beschluss wurde in den drei Amtssprachen des Europäischen Patentamts hier veröffentlicht.