Die 1. Klausur (Hagen) vom 7. Januar 2019 steht in der Rubrik Downloads zum Herunterladen bereit. Vielen Dank an den „Spender“ !
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Teil 9: Nichtigkeitsverfahren Eine Nichtigerklärung eines Designrechts kann im Nichtigkeitsverfahren nach amtlicher Prüfung oder im Zuge einer Widerklage in einem Verletzungsverfahren erfolgen.[1] 1. Deutsches Design Ein deutsches Design kann mit einem Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA … [Mehr]
Teil 3: Zeichnungen Zeichnungen sind die Sprache des Technikers. Das Verständnis einer Erfindung kann durch Zeichnungen erheblich erleichtert werden. Es ist daher empfehlenswert, eine oder mehrere Zeichnungen der Erfindung in die Anmeldeunterlagen aufzunehmen. Es kommt … [Mehr]
Teil 3: Rechte des Designinhabers 1. Unterlassungsanspruch Der Designinhaber kann jedem unbefugten Dritten verbieten, ein Erzeugnis mit dem geschützten Design herzstellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen oder zu besitzen.[1] Ein Unterlassungsanspruch kann vom … [Mehr]
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