Allg. Zulassungsfrage

TheArchitect

Vielschreiber
Moin,
seit einiger Zeit schon beschäftige ich mit der Laufbahn als Patentanwalt und mittlerweile bin ich soweit, dass ich das auch umsetzen möchte. Ich habe nur das Problem, dass ich nicht wirklich eindeutig finde, ob meine akademische Laufbahn ausreichend ist.

Ich habe an der HAW Hamburg (FH) meinen Bachelor in einem rein technischen Studiengang (Flugzeugbau) gemacht und studiere jetzt in Magdeburg an der OVG Universität Wirtschaftsingenieurwesen. Die Gewichtung von Maschinenbau zu Wirtschaftswissenschaften ist etwa 60% MaschBau und 40% WiWi.
In der Zulassungsordnung zur Patentanwaltsausbildung steht, dass jeder Fall einzeln geprüft wird. Ich würde nun gerne schon während des Studiums so viel wie möglich dafür tun, dass es keine Probleme bei der Zulassung gibt.
Meine Frage daher: Kann/sollte ich auf irgendwas achten z.B. bei der Auswahl von Wahlpflichtfächern? Die Fakultät Maschinenbau bietet viele Module an. Diese reichen von Industriellem Projektmanagement bis hin zu Wasserstofftechnologie. Ist es relevant welchen Inhalt die Module haben oder ist nur wichtig, dass der Anteil der Module überwiegt, die von der Fakultät Maschinenbau angeboten werden?
Gleiches oder ähnliches gilt für meine Abschlussarbeit. Kann/sollte ich bei der Themenauswahl auf etwas bestimmtes achten?
Und spielt es gar keine Rolle, ob man von einem Patentanwalt für fähig gehalten wird, sprich, dass einem ein Ausbildungsplatz zugesagt wird? Ich habe bereits Kontakt zu Patentanwälten, die mir einen Platz anbieten wollen, wenn ich fertig bin mit dem Studium.
Unterm Strich möchte ich jetzt schon so viel wie möglich dafür tun, dass ich ohne Schwierigkeiten in die Ausbildung übergehen kann und bräuchte dafür mal eine externe Einschätzung.
 

elgordo

Vielschreiber
Hallo TheArchitect,

die Zulassung wird, wie Du schreibst, in einer Einzelfallprüfung entschieden. Daher ist eine vorherige Einschätzung schwierig.

Um Diskussionen zu vermeiden würde ich an Deiner Stelle darauf achten, dass die Auswahl Deiner Fächer technisch ist oder sich zumindest so einfach wie möglich als technisch darstellen lässt. Soweit ich weiß, werden für die Frage der Technizität des Studiums die belegten Module des Studiums einzeln bewertet. Bei industriellem Projektmanagement würde ich allein vom Titel her beispielsweise nicht davon ausgehen, dass das Modul technisch ist, bei Wasserstofftechnologie dagegen schon. Allein auf die Zuordnung eines Moduls zur Fakultät für Maschinenbau dürfte es meines Wissens nach jedenfalls nicht ankommen.

Du benötigst zur Zulassung zur Ausbildung neben dem abgeschlossenen Studium außerdem den Nachweis über ein Jahr ausgeübte praktisch technische Tätigkeit. Wenn Du schon während des Studiums so viel wie möglich für Deine Zulassung tun möchtest, kannst Du beispielsweise während der Semesterferien für einige Monate in einem technischen Bereich arbeiten oder entsprechende Praktika absolvieren.
 

TheArchitect

Vielschreiber
Vielen Dank für die schnelle Antwort, die war sehr aufschlussreich. Bzgl. der technischen Tätigkeit mache ich mir wenig Gedanken. Ich war im Bachelorstudium 4 Jahre als Systemadministrator bei einem Yachtinnenausbauer tätig, habe dort über zwei Jahre den 3D Druck als Rapid Prototyping eingeführt. Jetzt im Master arbeite ich als Werkstudent bei einem IT Unternehmen als Systemingenieur und unterstütze im Projektmanagement.
Ich denke das sollte die Bedingungen der praktischen technischen Tätigkeit erfüllen.
Korrigiere mich da gerne, wenn ich falsch liege.
 

Matthias75

SILBER - Mitglied
Wie elgordo schrieb, ist das eine Einzelfallprüfung. Im Zweifel mit genauer Dokumentation der Tätigkeit beim DPMA nachfragen. Beim DPMA findest du allerdings ein paar Hinweise, was als technische Tätigkeit anerkannt wird und wie die Zeit berechnet wird.

M.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Zu beachten ist dabei, dass Tätigkeiten, die für das Erlangen des Abschlusses notwendig sind oder darauf angerechnet werden, nicht für das "praktische Jahr" berücksichtigt werden. Ich kenne Werkstudenten, bei denen es da Überschneidungen gab (also die Arbeit im Unternehmen wurde als Praktikum für Wasauchimmer angerechnet). Solche Zeiten würden fürs praktische Jahr wegfallen.
 

Don K. Schote

Vielschreiber
Kurzer Einwand von der Seite: Ist denn ein FH-Bachelor + Uni Master überhaupt zulassungsfähig? Ein FH-Master wird, trotz Bologna, definitiv nicht akzeptiert.
 

TheArchitect

Vielschreiber
Soweit ich das recherchieren konnte kommt es letztlich nur auf deinen höchsten Bildungsgrad an. Solange der Master von einer Universität kommt und überwiegend bis vollständig technischer Natur ist, wird es als erfüllt angesehen. Aber sicher kann ich mir erst sein, wenn ich fertig bin und die Zulassung beantragt habe.
 

Rundstück

Vielschreiber
Kurzer Einwand von der Seite: Ist denn ein FH-Bachelor + Uni Master überhaupt zulassungsfähig? Ein FH-Master wird, trotz Bologna, definitiv nicht akzeptiert.

Ich habe einen FH-Bachelor, einen Uni-Master sowie den Dr.-Ing. gemacht. Ich kann nicht abschließend sagen, ob die Bachelor-Master-Kombination schon gereicht hätte, allerdings war das DPMA damals noch sehr hinter einer beglaubigten Kopie meiner Promotionsurkunde her.
 

TheArchitect

Vielschreiber
Ich habe einen FH-Bachelor, einen Uni-Master sowie den Dr.-Ing. gemacht. Ich kann nicht abschließend sagen, ob die Bachelor-Master-Kombination schon gereicht hätte, allerdings war das DPMA damals noch sehr hinter einer beglaubigten Kopie meiner Promotionsurkunde her.
Letztlich ist das DPMA auch eine Behörde und von Bürokratie gefesselt, dort muss vermutlich alles irgendwie beglaubigt vorliegen. Ich nehme mal an, dass deine Pomotionszeit als das praktische Jahr anerkannt wurde? Nach den Zulassungsordnungen, die ich beim DPMA gefunden habe ist das Entschiedene, dass dein Master von einer Uni kommt, die Promotion zählt glaub ich nur in die praktische Zeit rein.
 

Rundstück

Vielschreiber
Ich habe gerade noch einmal den damaligen Beschluss herausgesucht. In den Gründen zur Zulassung wird bei mir tatsächlich genannt:

"Herr X hat die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 PAO erforderliche technische Befähigung durch Ablegen eines technischen Hochschulstudium (X Master) and der X Universität erworben. Die nach § 6 Abs. 1 Satz 2 PAO zusätzlich erforderliche mindestens einjährige praktische technische Tätigkeit ist durch entsprechende Tätigkeiten im Rahmen eines experimentellen Promotion an der X Universität seit X nachgewiesen worden."

Die Kombination FH-Bachelor und Uni-Master hat also nach dem Wortlaut tatsächlich schon gereicht und du müsstest auf der sicheren Seite sein. Der FH-Bachelor war bei mir übrigens auch an der HAW Hamburg ;)
 

TheArchitect

Vielschreiber
Es ist zwar schon etwas her, dass hier eine Antwort verfasst wurde, ich möchte das Fass jedoch nochmal aufmachen, weil ich langsam extrem frustriert bin, grade was die Auskunftsfreudigkeit des DPMA anbelangt. Wie oben schon beschrieben befinde ich mich in meinem Master WIng und versuche seit Wochen aus dem DPMA belastbare Aussagen herauszubekommen, welche meiner Module als "technisch" im Sinne der PAO anzusehen sind und welche nicht, um meine Wahlpflichtfächer auf das Ziel Patentanwalt ausrichten zu können. Die bisherigen Antworten reichten von "schauen Sie in das PDF auf der Homepage" bis hin zu "tja, hätten sie halt einen rein technischen/naturwissenschaftlichen Master wählen sollen" (letzteres sinngemäß, nicht wörtlich) - ja, Entschuldigung bitte, dass ich vielleicht erst im Master gemerkt habe wie viel Lust ich darauf habe mein Interesse für Jura und Ingenieurwissenschaften zu verbinden und nicht zwei Jahre meines Lebens wegwerfen will, nur um "auf Nummer sicher zu gehen". Ich möchte fast alles mir Mögliche unternehmen, um den Anforderungen gerecht zu werden, setze alle Hebel in Bewegung, um in Erfahrung zu bringen, was ich tun kann/muss/soll und es werden einem nur Steine in den Weg gelegt.
Man kann glatt das Gefühl bekommen, dass solche "Untermenschen", die nicht dem Königsweg des DPMA folgen einfach in den Müll gekehrt werden sollen.

Verzeiht bitte diese Überspitzung, ich musste den Dampf kurz loswerden. Der Vater eines guten Freundes ist Patentanwalt mit eigener Kanzlei und hat für diese Antworten auch nur Kopfschütteln über. Leider ist er genauso zaghaft mit Empfehlungen, was meine Module angeht, weil "das DPMA sich da ja scheinbar ziemlich anstellt" - seine Aussage, nicht meine.

Habt ihr noch Ideen oder Empfehlungen nach welchen Gesichtspunkten ich meine Module aussuchen sollte? Ich mache einen 90CP Master nach einem 210CP FH-Bachelor im Flugzeugbau, wie oben beschrieben und richte ich meine Masterarbeit komplett technisch aus habe ich im Abschluss etwa 17% WiWI Module, 50% MB Module und 33% Masterarbeit.
 

Matthias75

SILBER - Mitglied
In der Grur 10/2022 war ein relativ umfangsreicher Aufsatz zu dem Thema drin. Vielleicht kannst du den über den Vater deines Freundes bekommen. Wird vermutlich nicht alle Fragen beantworten und auch keine Rechtssicherheit geben, aber vielleicht hilft es etwas bei der Orientierung.

M.
 
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