Hallo zusammen,
für meine Anmeldung zur Patentanwaltsausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt wird von mir ein Echtheitsnachweis meiner schweizerischen Masterurkunde/-Zeugnisse und Doktor-Urkunde verlangt. Im Merkblatt zur Anmeldung habe ich das gefunden.

Wenn ich dem Link folge, finde ich zur Schweiz lediglich folgenden Abschnitt:

Auf telefonische Nachfrage beim DPMA, ob das für die Schweiz überhaupt nötig sei, habe ich keine Auskunft erhalten und auf die Frage, was der Echtheitsnachweis umfassen sollte und wo ich ihn erhalten könne, wurde mir geantwortet, dass das ja mein Problem sei…
War jemand schon mal in der gleichen Situation, hat an der ETH studiert und versucht, sich anzumelden?
Ich wäre für jeden Hinweis dankbar!!
PS: Beim EPA hat die Registrierung einwandfrei funktioniert.
für meine Anmeldung zur Patentanwaltsausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt wird von mir ein Echtheitsnachweis meiner schweizerischen Masterurkunde/-Zeugnisse und Doktor-Urkunde verlangt. Im Merkblatt zur Anmeldung habe ich das gefunden.

Wenn ich dem Link folge, finde ich zur Schweiz lediglich folgenden Abschnitt:

Auf telefonische Nachfrage beim DPMA, ob das für die Schweiz überhaupt nötig sei, habe ich keine Auskunft erhalten und auf die Frage, was der Echtheitsnachweis umfassen sollte und wo ich ihn erhalten könne, wurde mir geantwortet, dass das ja mein Problem sei…
War jemand schon mal in der gleichen Situation, hat an der ETH studiert und versucht, sich anzumelden?
Ich wäre für jeden Hinweis dankbar!!
PS: Beim EPA hat die Registrierung einwandfrei funktioniert.


