Zulassung Patentanwaltsausbildung mit Master/Promotion ETH Zürich, Schweiz

DrLsBf

Schreiber
Hallo zusammen,
für meine Anmeldung zur Patentanwaltsausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt wird von mir ein Echtheitsnachweis meiner schweizerischen Masterurkunde/-Zeugnisse und Doktor-Urkunde verlangt. Im Merkblatt zur Anmeldung habe ich das gefunden.
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Wenn ich dem Link folge, finde ich zur Schweiz lediglich folgenden Abschnitt:

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Auf telefonische Nachfrage beim DPMA, ob das für die Schweiz überhaupt nötig sei, habe ich keine Auskunft erhalten und auf die Frage, was der Echtheitsnachweis umfassen sollte und wo ich ihn erhalten könne, wurde mir geantwortet, dass das ja mein Problem sei…
War jemand schon mal in der gleichen Situation, hat an der ETH studiert und versucht, sich anzumelden?

Ich wäre für jeden Hinweis dankbar!!
PS: Beim EPA hat die Registrierung einwandfrei funktioniert.
 

lobato

Schreiber
Hey,

Ich habe an der ETH studiert, Bachelor und Master. Hat alles gepasst mit der Registrierung, einfach die Urkunden ggf. Zeugnisse beim Rathaus beglaubigen lassen.
Falls du weitere Fragen hast, melde dich gerne.
VG
Ignacio Lobato
 

DrLsBf

Schreiber
Hey Ignacio,
Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung! Das gleiche hat mir ein ehemaliger ETH-Student und deutscher Patentanwalt in meiner Kanzlei auch gesagt. Deshalb verstehe ich umso weniger, warum das dann bei mir nicht möglich ist:

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Also falls du noch eine Idee hast, an wen man sich wenden und beschweren könnte? Mit meiner Sachbearbeiterin komme ich auf jeden Fall nicht weiter..
 

DrLsBf

Schreiber
Ja, die notarielle Beglaubigung wäre weniger das Problem, wobei die Aussage, dass deutsche Behörden keine ausländischen Dokumente beglaubigen dürfen, ja auch schon falsch scheint. Zum Echtheitsnachweis wurde mir eben gar keine Auskunft gegeben..
 

abc123

Schreiber
Ich habe auch an der ETH promoviert und es wurde damals die Beglaubigung vom lokalen Bürgeramt akzeptiert.

Das einzige etwas kompliziertere und kostspieligere war, dass die Kammer eine offizielle Zeugnisbewertung meiner Promotion an der ETHZ von der deutschen Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kulturministerkonferenz wollte. Das war 2021. Scheinbar ist da nicht alles einheitlich.
 

patentiert

Schreiber
Ja, die notarielle Beglaubigung wäre weniger das Problem, wobei die Aussage, dass deutsche Behörden keine ausländischen Dokumente beglaubigen dürfen, ja auch schon falsch scheint. Zum Echtheitsnachweis wurde mir eben gar keine Auskunft gegeben..
Warum genau scheint die Aussage falsch? Man muss hier zwischen verschiedenen Arten von Beglaubigungen unterscheiden. Das DPMA braucht (und so steht es auch in den Posts) eine amtliche Beglaubigung. Diese kann für eine Urkunde aus der Schweiz soweit ich weiß nur in der Schweiz erfolgen. Eine deutsche Behörde sollte meinem Verständnis nach nur eine Art beglaubigter Kopie von einer ausländischen Urkunde erstellen dürfen - kann natürlich sein, dass man dort auch schlicht schlampig war und dir trotzdem eine amtliche Beglaubigung ausgestellt hat. Ich hatte bei meiner Anmeldung selbst das Problem, dass ich deutsche Dokumente hatte aber im Ausland gewohnt habe. Musste dann nach Deutschland anreisen um mir amtlich beglaubigte Kopien erstellen zu lassen - das ging dann aber in jedem Bürgerbüro. Ich nehme an, dass das in der Schweiz ähnlich sein wird.
 
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