Aufgreifer schrieb:
Das bringt mich zu der Frage, die ich mir immer wieder mal stelle:
An welcher Stelle in welchem Gesetz sind die akademischen Grade und Titel geschützt? Sollte das nicht sogar im MarkenG stehen? Ich find's leider nicht.
Danke für jede Hilfestellung.
ich denke du meinst §132a StGB?
StGB § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
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(1) Wer unbefugt1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.