Berufliche Praxis Wieviel Gehalt als EPA ?

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Candydat

Guest
...also ich habe mich gerade umgehört bei welchen die gerade bei einigen Konzernen Vorstellungsgespräche geführt hatten. Ohne bestandene EP Prüfung mit EP-Prüfung in Aussicht und am Ende der Dt. Ausbildung (also noch ohne bestandende dt. Prüfung, aber dt. Prüfung in Aussicht) lag der Mittelwert der Angebote bei 65.000Eur/Jahr
 
U

u. n. own

Guest
Vergleichswerte aus Kanzleien: Ich kenne leider nur solche von Leuten ohne EPA- aber mit deutscher Zulassung, und die schwanken zwischen 70.000 und 80.000 € jährlich. (Dies bezieht sich auf Kanzleien, in denen die Leute im Angestelltenverhältnis mit festem Gehalt arbeiten.)
 
C

Candydat

Guest
...das heißt also, daß die Befreiung von der persönlichen Haftung bei einer Arbeit als Industriepatentanwalt maximal 15.000Eur ausmachen, wovon dem Mitarbeiter die Hälfte also 7500Eur bleiben, was ca. 625 Eur/Monat ausmacht und das noch bei Verzicht auf eine 40-Stunden Woche. Eine interessante Rechnung muß ich sagen!!!

Damit ist für mich die Entscheidung klar, wo ich mich zuerst bewerbe, Danke!!!
 
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Titelmissbraucher

Guest
Aufgreifer schrieb:
Das bringt mich zu der Frage, die ich mir immer wieder mal stelle:

An welcher Stelle in welchem Gesetz sind die akademischen Grade und Titel geschützt? Sollte das nicht sogar im MarkenG stehen? Ich find's leider nicht.

Danke für jede Hilfestellung.
ich denke du meinst §132a StGB?

StGB § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

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(1) Wer unbefugt1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
 
J

Johnny

Guest
CandyDAT schrieb:
...das heißt also, daß die Befreiung von der persönlichen Haftung bei einer Arbeit als Industriepatentanwalt maximal 15.000Eur ausmachen, wovon dem Mitarbeiter die Hälfte also 7500Eur bleiben, was ca. 625 Eur/Monat ausmacht und das noch bei Verzicht auf eine 40-Stunden Woche. Eine interessante Rechnung muß ich sagen!!!

Damit ist für mich die Entscheidung klar, wo ich mich zuerst bewerbe, Danke!!!
Eben! Ich habe nie verstanden, warum alle hier davon träumen, sich in einer Kanzlei ausbeuten zu lassen, wo doch das Leben (auch : Familienleben) in der Industrie viel cooler ist.
 
C

Candydat

Guest
... und da kommt noch dazu, daß man nebenbei wenn man seine Zulassung hat, auch noch selbst zusätzlich Anmeldungen Bescheide für Dritte verfassen kann und Zusätzlich nochwas verdienen kann.

Also Kanzlei lohnt dann wirklich nicht. Das erleichtert mir die Entscheidung sehr den erwarteten Vertrag bei ner Firma zu unterschreiben
 
J

Johnny

Guest
CandyDat schrieb:
... und da kommt noch dazu, daß man nebenbei wenn man seine Zulassung hat, auch noch selbst zusätzlich Anmeldungen Bescheide für Dritte verfassen kann und Zusätzlich nochwas verdienen kann.
wenn der Arbeitgeber mit dieser Nebentätigkeit einverstanden ist.
 
M

Maggolino

Guest
@Johnny und CandyDAT:

Nun verteufelt mal die freien Anwälte nicht so sehr. Es gibt schließlich noch mehr Aspekte, die bei der Wahl Industrie/Kanzlei eine Rolle spielen, die mit der Persönlichkeitsstruktur der entsprechenden Person zu tun hat.

Gruß

Maggolino
 
J

Johnny

Guest
klar, nur gingen mir einige hier im Forum früher schon auf die Nerven, so nach dem Motto : wer sich in der Industrie knechten lässt statt in die goldene Freiheit rauszugehen, ist selbst dran schuld. Ich kenne beides und sage : so ist es nicht, das ist viel zu pauschal. In der Industrie kommt man früher an interessante Akten ran, aber sicher nicht so vielseitig vom technischen her. In der Industrie wird am Anfang besser bezahlt (und ob später nicht auch, ist nicht klar). Man lebt ruhiger. Manche wollen das nicht. Kann ich auch verstehen.
 
M

Maggolino

Guest
Das hat alles auch immer mit selektiver Wahrnehmung und kognitiver Dissonanz zu tun. Letztendlich bleibt einem keine andere Möglichkeit, auf seinen Bauch und auf die äußeren Umstände zu hören.
Ein Familienvater hat eben andere Prioritäten als ein Single, der Stammgast im P1 ist (der die 650,- mehr im Monat bestimmt gut gebrauchen kann :) )
 
C

Candydat

Guest
Für mich ist wesentlicher Aspekt in die Industrie zu gehen, daß ich keine Lust habe mich von Mandanten gängeln zu lassen. In der Industrie habe ich als PA die Kompetenz mitzuentscheiden, was angemeldet wird und was nicht und wie der Schutzbereich gestaltet wird, ich bin also PA und Mandant in einer Person. Mich reizt es altiv mitzugestalten, in welchem Produkt-(i.e. Schutzbereich) der Konzern die nächsten 2 Jahrzehnte seine Produkte erstellt und sein Geld verdient. Beim Anwalt bin ich bestenfalls Erfüllungsgehilfe der Launen des Mandanten, denn der Mandant hat immer Recht!

Der Arbeitgeber kann Dir, wenn Du zugelasen bist nicht verbieten, was Du in Deiner Freizeit machst, so lange es die ASrbeit nicht negativ beeinflußt. So ist es möglich nebenbei auch noch ein Minibüro zu unterhalten.
 
M

Maggolino

Guest
@CandyDAT:

Das ist leider falsch. Du musst eine Genehmigung Deines AG haben, sonst geht gar nichts, weil Du sonst Deinen Vertretungspflichten nicht uneingeschränkt nachkommen kannst.
 
G

Gast999

Guest
Das hat alles auch immer mit selektiver Wahrnehmung und kognitiver Dissonanz zu tun. Letztendlich bleibt einem keine andere Möglichkeit, auf seinen Bauch und auf die äußeren Umstände zu hören.
Ein Familienvater hat eben andere Prioritäten als ein Single, der Stammgast im P1 ist (der die 650,- mehr im Monat bestimmt gut gebrauchen kann :) )
Also ich bin dafür, diesen Thread durch Nichtbeachtung in die ewigen Jagdgründe abzuschieben, denn es kommt ja nur noch "Geschwafel" (Entschuldigung), daß schon x-mal diskutiert worden ist und noch nie zu einer einheitlichen Meinung geführt hat. Wie auch?
 
S

schlumpf

Guest
ich bin nicht dafür, den Threat einzustellen. Wenn man diverse Meinungen mal außer acht läßt (was nun besser ist, PA oder Industrie, Dr. oder nicht), halte ich die Infos über Gehälter für sehr sinnvoll:
1) kann sich jeder vorab Gedanken machen, ob ihm das Delta die Mehrarbeit+das Risiko eines selbststädigen PAs grundsätzlich wert ist. Anschließend kann man sich gezielt umschauen und muß nicht erst mühsam in eigenen Vorstellungsgesprächen das mögliche Gehalt der anderen Möglichkeit ausloten.
2) hat man eine realistische Verhandlungsgrundlage sowohl für Industrie als auch PA-Positionen.

Also Aufforderung an alle, die entsprechende Infos haben, diese blanken Zahlen ins Forum zu stellen.
 
D

Dodo

Guest
CandyDAT schrieb:
...also ich habe mich gerade umgehört bei welchen die gerade bei einigen Konzernen Vorstellungsgespräche geführt hatten. Ohne bestandene EP Prüfung mit EP-Prüfung in Aussicht und am Ende der Dt. Ausbildung (also noch ohne bestandende dt. Prüfung, aber dt. Prüfung in Aussicht) lag der Mittelwert der Angebote bei 65.000Eur/Jahr
Interessant wäre, was die Leute nach bestandener Deutscher Prüfung und/oder nach Europäischer Prüfung im Durchschnitt verdienen! Was meint Ihr?
 
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Gast 2

Guest
Das Industrie-Gehalt hängt nach meinen Erfahrenung nicht so extrem stark davon ab, ob man die deutsche und/oder die europäische Prüfung hat.
In derChemieindustrie werden bei (jungen) Neueingestellten die üblichen Anfansgehälter gezahlt und große Unterschiede gibt's da wohl nicht, ob man nun in der Forschung anfängt oder in der Patentabteilung. Hierfür dürften also die einschlägigen Zahlen (z.B. von GdCh oder VAA) ziemlich repräsentativ sein.

Danach hängt es natürlich von der Erfahrung und von der Leistung ab (und von der Karrierestufe) natürlich.

Nach 10 bis 15 Jahren Industrie und europäischer Prüfung können
85000 € bis 110000 € erreichbar sein, und zwar auch ohne dass man Abteilungsleiter geworden ist. Genauer geht's leider nicht, denn das hängt dann stark von der individuellen Leistung, der Größe der Firma, .... ab.
 
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Candydat

Guest
@Dodo
mir wurde gesagt, daß dei Prüfung selbst nur einen sehr kleinen Gehaltsschritt ausmacht.
 
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Johnny

Guest
Gast 2 schrieb:
Nach 10 bis 15 Jahren Industrie und europäischer Prüfung können
85000 € bis 110000 € erreichbar sein, und zwar auch ohne dass man Abteilungsleiter geworden ist. Genauer geht's leider nicht, denn das hängt dann stark von der individuellen Leistung, der Größe der Firma, .... ab.
Macht euch keine Illusisonen, viel mehr gibt's in Kanzleien auch nicht (vielleicht die 85 Mille ein paar Jahre früher), ausser in einigen Spitzenkanzleien, und wenn man Ober-Elch wird.
Die Frage ist doch letztlich : wann braucht man die Kohle am dringendsten, wenn man jung ist oder wenn man alt ist ...
Ich kenne genug Ober-Elche mit viel Geld, die so ausgebrannt sind, dass sie überhaput nichts mehr richtig geniessen können und nur noch so herumleben, äusserlich unauffällig, aber im Grunde leere Hülsen.
 
N

noname

Guest
Relativ gesehen sind die 85k€ nach 10 Jahren auch nicht unbedingt viel.

Nach 10 Jahren in der Industrie verdient man bei einer mittleren Karriereentwicklung wohl sicher auch außerhalb des Patentwesens so viel.
 
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