grond schrieb:
Meines Wissens geht das grundsätzlich nur über eine lange und erfolgreiche Karriere als Prüfer.
Richtig, der Prüferkreis ist in der Regel der Personenkreis, aus dem technische Richter aquiriert werden. Eine Pflicht hierzu gibt es aber nicht, es können auch Patentanwälte Richter am BPatG werden. Gehört habe ich es aber noch von keinem.
Dazu muss man wissen, dass es extrem viele Prüfer und immer weniger technische Richter gibt. Auch wenn es nicht den Anschein hat, aber die Zahl der technischen Richter beim BPatG hat in den letzten Jahren dramatisch abgenommen. Daher ist es sowohl für Prüfer, aber noch mehr für Externe sehr schwer, hier reinzukommen.
Lanjährige Berufserfahrung, gute bis sehr gute Noten sollte man schon mitbringen, um es überhaupt zu probieren. Gerade examinierte Kandadaten werden da wohl keine Chance haben.
grond schrieb:
Die juristischen Richter am BPatG sind wohl alle vorher Richter der normalen Gerichtsbarkeit gewesen.
Definitiv nicht. Das BPatG versucht einigermaßen ausgewogen die Stellen auch mit Richtern von anderen Zivilgerichten zu besetzen. Manche kommen auch aus der Staatsanwaltschaft oder einem Ministerium. Dennoch kommen viele juristischen Richter vom Amt, der Weg Erinnerungsprüfer oder sonst. rechtkundiges Mitglied vom Amt zum Gericht ist derzeit der leichteste zum BPatG.
Gruß Klaus