Wie werde ich Pat.Richter

shaylaren

Vielschreiber
Hey,
welchen direktesten Weg wählt man, um Richter zu werden. Also technischer Richter am EPA, oder auch Richter am BPatG?!?
Welche indirekten Wege gibt es? Muss ich Prüfer sein, oder kann man sich diesbezüglich gezielt ausbilden lassen? Vielleicht hat jmd. Tipps oder Links. Wäre super,
danke und bussi
Shay
 

MedTechMan

BRONZE - Mitglied
In der Schweiz werden momentan Richter für den Aufbau eines BPatG gesucht: http://www.parlament.ch/d/organe-mitglieder/kommissionen/weitere-kommissionen/gerichtskommission/Seiten/freie-richterstellen.aspx.

Auszug aus Stellenbeschreibung:
"Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes natur- oder ingenieurwissenschaftliches Hoch­schulstudium sowie eine langjährige Berufserfahrung im Patentrecht als Patentanwältin/Patentanwalt mit Spezialisierung in mindestens einem der Bereiche Chemie, Biotechnologie, Maschinenbau, Physik oder Elektrotechnik erforderlich."

Bzgl. Nationalität habe ich keine Vorgaben gesehen.

Good luck!
 

grond

*** KT-HERO ***
shaylaren schrieb:
welchen direktesten Weg wählt man, um Richter zu werden. Also technischer Richter am EPA, oder auch Richter am BPatG?!?
Meines Wissens geht das grundsätzlich nur über eine lange und erfolgreiche Karriere als Prüfer. Die juristischen Richter am BPatG sind wohl alle vorher Richter der normalen Gerichtsbarkeit gewesen. Angesichts der Anzahl der Stellen, der Verweildauer derer, die sich auf diesen befinden, und derer, die dort gerne hinmöchten, kann ich mir nicht vorstellen, dass man eine solche Position mit besonderer Erfolgschance direkt anstreben kann.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Die Stellen in den Beschwerdekammern des EPA sind (theoretisch) auch allgemein ausgeschrieben - zumindest habe ich schon Aushänge beim EPA gesehen, wonach als formale Qualifikation ein entsprechendes Diplom und Zulassung als Vertreter vor dem EPA gereicht hätten.

Um eine halbwegs realistische Chance zu haben, müsste das aber sicherlich durch eine entsprechende Berufserfahrung mit guten Referenzen ergänzt werden. Wer eine solche hat, wird allerdings in der Regel keinen Anlass mehr sehen, ins EPA zu wechseln ...
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Ein Anruf ergab, dass das schweizer BPatG ausschließlich mit Personen besetzt wird, "die in eidgenössischen Sachen stimmberechtigt sind". Das möge jeder für sich selbst prüfen - eine schweizer Staatsangehörigkeit schadet sicher nicht....

Ansonsten gilt das bereits Gesagte: Der Druck auf die Ämter des BPatG seitens der DPMA-Prüfer ist groß, deren Erfahrung ebenso, da sollte man sich als externer keine allzu großen Hoffnungen machen. Ebenso dürfte es beim EPA aussehen.

Mal aber eine andere Frage: Warum überhaupt (hauptamtlicher) Richter beim BPatG oder EPA werden, wenn man Anwalt ist?! Das sind zwei derart grundverschiedene Tätigkeiten, dass mich der Wunsch danach sehr erstaunt.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Ich liebe den Beruf eines Patentanwalts, jedoch kann ich einer Stelle in einer Beschwerdekammer sehr wohl äußerst Attraktive Aspekte abgewinnen. Besonders inhaltlich finde ich die Tätigkeit sehr spannend.
Für mich ist immer noch nicht klar, ob ich nicht auch mal auf die (Beschwerde-)Richterbank wechsle.

LG
Alex
 

shaylaren

Vielschreiber
erstmal thx, für die Antworten. Scheint quasi unmöglich zu sein als nicht Prüfer. Finde ich echt schwach.
@alex:jura - ja, sowas denke ich mir auch, aber wie willst du das machen? Erst mal 5 Jahre beim PatAmt rumackern?

Ich fände es halt toll, wenn man dies so quasi als richtiges Ziel haben könnte. Geht aber ja scheinbar nichtmal, wenn man Prüfer wird, oder?
 

grond

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
Für mich ist immer noch nicht klar, ob ich nicht auch mal auf die (Beschwerde-)Richterbank wechsle.
Die werden erleichtert sein, wenn sie hören, dass Du diese Möglichkeit noch nicht ausschließt...

Mal ehrlich: wie stellt Ihr beiden Euch das denn vor?
 

PatFan

GOLD - Mitglied
grond schrieb:
Meines Wissens geht das grundsätzlich nur über eine lange und erfolgreiche Karriere als Prüfer.
Richtig, der Prüferkreis ist in der Regel der Personenkreis, aus dem technische Richter aquiriert werden. Eine Pflicht hierzu gibt es aber nicht, es können auch Patentanwälte Richter am BPatG werden. Gehört habe ich es aber noch von keinem.

Dazu muss man wissen, dass es extrem viele Prüfer und immer weniger technische Richter gibt. Auch wenn es nicht den Anschein hat, aber die Zahl der technischen Richter beim BPatG hat in den letzten Jahren dramatisch abgenommen. Daher ist es sowohl für Prüfer, aber noch mehr für Externe sehr schwer, hier reinzukommen.

Lanjährige Berufserfahrung, gute bis sehr gute Noten sollte man schon mitbringen, um es überhaupt zu probieren. Gerade examinierte Kandadaten werden da wohl keine Chance haben.

grond schrieb:
Die juristischen Richter am BPatG sind wohl alle vorher Richter der normalen Gerichtsbarkeit gewesen.
Definitiv nicht. Das BPatG versucht einigermaßen ausgewogen die Stellen auch mit Richtern von anderen Zivilgerichten zu besetzen. Manche kommen auch aus der Staatsanwaltschaft oder einem Ministerium. Dennoch kommen viele juristischen Richter vom Amt, der Weg Erinnerungsprüfer oder sonst. rechtkundiges Mitglied vom Amt zum Gericht ist derzeit der leichteste zum BPatG.

Gruß Klaus
 

Fragender

GOLD - Mitglied
Wer Richter am BPatG werden kann ist im Richtergesetz geregelt. Für technische Richter gelten dabei die Voraussetzungen:
  • in einem Zweig der Technik sachverständig
  • daneben die Voraussetzungen für techn. Mitglieder des DPMA, also insbesondere 5 Jahre Berufserfahrung in Technik oder Naturwissenschaft (womit ja schon mal viele Patentanwälte nicht mehr qualifiziert sind)

 

studi

GOLD - Mitglied
Fragender schrieb:
...
- daneben die Voraussetzungen für techn. Mitglieder des DPMA, also insbesondere 5 Jahre Berufserfahrung in Technik oder Naturwissenschaft (womit ja schon mal viele Patentanwälte nicht mehr qualifiziert sind)
Heißt das die Tätigkeit als PA wird nicht auf die 5 Jahre- Voraussetzung des DPMA- Prüfers angerechnet? Ist ja paradox...
 

Fragender

GOLD - Mitglied
studi schrieb:
Heißt das die Tätigkeit als PA wird nicht auf die 5 Jahre- Voraussetzung des DPMA- Prüfers angerechnet? Ist ja paradox...
Da bin ich überfragt und habe zu schnell geantwortet - ich nahm an, dass damit eine ähnliche Tätigkeit gemeint ist, wie das erforderliche Jahr für die Zulassung als PA - aber da ist ja "praktische" Tätigkeit verlangt.
 
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